Bekanntmachung des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LGB), Emy-Roeder-Str. 5, 55129 Mainz

Die Basalt-Actien-Gesellschaft (BAG),  Bergisch-Westerwälder Hartsteinwerke (BWH), Linz am Rhein beantragte mit Schreiben vom 23.11.2009  beim Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)  die Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes "Nauberg-Welsche Hütte" im Westerwaldkreis und im Landkreis Altenkirchen gemäß §§ 52 Abs. 2a, 57 a  Bundesberggesetz (BBergG) vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geändert durch Art. 15a des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585).

Die Durchführung des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens  erfolgt auf Grund  § 1  des Landesgesetzes für das Verwaltungsverfahren in Rheinland-Pfalz (Landesverwaltungsverfahrensgesetz ? LVwVfG-) vom 23.12.1976 (GVBl. S. 308), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.07.2003 (GVBl. S. 155), nach Maßgabe der §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.2003 (BGBl I, S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 14.08.2009 (BGBl. I. S. 2827).

Das LGB ist nach § 57a Abs. 1 Satz 2 BBergG i. V. m. § 1 Nr. 1 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Bergrechts vom 12.12.2007  (GVBl.   S. 322)  die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.

Das Vorhaben befindet sich nach den Planunterlagen auf dem Gebiet der Landkreise Altenkirchen und des Westerwaldkreises in den Ortsgemeinden Atzelgift, Luckenbach, Nister und Nauroth. Die Planfläche für die Gewinnung umfasst ca. 23 Hektar.

Die Planunterlagen wurden nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung bei den Verbandsgemeindeverwaltungen Gebhardshain, Bad Marienberg und Hachenburg sowie beim LGB ausgelegt. Innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung bestand die Gelegenheit, Einwendungen gegen den Plan zu erheben. Das LGB beabsichtigt nunmehr, den nach § 73 Abs. 6 VwVfG vorgeschriebenen Erörterungstermin im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren durchzuführen.

Der Erörterungstermin findet statt am

Dienstag, den 26. Oktober 2010, ab 09.30 Uhr
In der Rundsporthalle, Lohmühle, 56727 Hachenburg.

Bei Bedarf wird die Erörterung am  folgenden  Tag an gleicher Stelle um 09.30 Uhr fortgesetzt.

In dem Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme an dem Termin ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde geben. Es wird darauf hingewiesen, dass die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen auch bei Ausbleiben eines Beteiligten erörtert werden, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist. Durch die Teilnahme an dem Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Die Bekanntgabe eines ergehenden Planfeststellungsbeschlusses erfolgt nach Maßgabe des § 74 Abs. 4 VwVfG.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (§ 68 Absatz 1 VwVfG).

Die Erörterung orientiert sich an Themenblöcken. Die einzelnen Themenblöcke, die Stellungnahmen der anerkannten Verbände und die Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau sind im Internet unter der Adresse www.lgb-rlp.de abrufbar.

Link Tagesordnung

Link Stellungnahme