Bergbauberechtigungen im Internet

Zur weiteren Verbesserung der Transparenz veröffentlicht das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) die Bergbauberechtigungen (Konzessionen) für die Bodenschätze Kohlenwasserstoffe und Erdwärme im Gebiet des Bundeslandes Rheinland-Pfalz .

Diese Bodenschätze werden nach dem Bundesberggesetz (BBergG) den bergfreien Bodenschätzen zugeordnet. Für deren Aufsuchung und Gewinnung in einem „Feld“ ist bei der dafür zuständigen Bergbehörde die entsprechende Bergbauberechtigung zu beantragen und hierfür ein geeignetes Arbeitsprogramm vorzulegen. Die Bergbauberechtigung verleiht deren Inhabern das alleinige Recht zur Suche oder Nutzung des jeweiligen Bodenschatzes für einen befristeten Zeitraum.

Für die Durchführung der im Weiteren erforderlichen bergbaulichen Tätigkeiten (z.B. seismische Untersuchungen, Bohrungen usw.) sind gesonderte Pläne vorzulegen, die durch die zuständige Bergbehörde beim LGB hinsichtlich der Erfüllung der erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen geprüft werden.

An die Verleihung der Bergbauberechtigung für ein Feld sowie die Gewinnung des Bodenschatzes ist die Pflicht des Unternehmers zur Entrichtung der Feldes- bzw. Förderabgabe gekoppelt.

Kartografisch dargestellt sind die Konzessionen der Bodenschätze Kohlenwasserstoffe und Erdwärme. Hierbei handelt es sich um:


In den Berechtigungsflächen sind folgende Informationen hinterlegt:

Das LGB weist darauf hin, dass die Informationen zum Teil dem Recht auf Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unterliegen. Das LGB hat deshalb bei den Rechtsinhabern der Konzessionen die erforderliche Zustimmung für deren Veröffentlichung eingeholt.