Cross Compliance Erosion

Einstufung der landwirtschaftlichen Nutzfläche nach dem Grad ihrer Erosionsgefährdung durch Wasser gemäß der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung (Cross Compliance) in Rheinland-Pfalz.

Im Rahmen der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung müssen bundesweit bis zum 30. Juni 2010 alle landwirtschaftlich genutzten Flurstücke nach dem Grad ihrer Erosionsgefährdung eingeteilt werden. Das Landesamt für Geologie und Bergbau erarbeitete als nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau die notwendigen Kartengrundlagen.

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