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Cross Compliance Bodenerosion

Cross Compliance Erosion
Cross Compliance Erosion

Einstufung der landwirtschaftlichen Nutzfläche nach dem Grad ihrer Erosionsgefährdung durch Wasser gemäß der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung in Rheinland-Pfalz

Im Rahmen der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung müssen bundesweit bis zum 30. Juni 2010 alle landwirtschaftlich genutzten Flurstücke nach dem Grad ihrer Erosionsgefährdung eingeteilt werden. Das Landesamt für Geologie und Bergbau erarbeitete als nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau die notwendigen Kartengrundlagen.

Die Berechnung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser erfolgt für Rheinland-Pfalz im 20 Meter-Raster auf Grundlage der Allgemeinen Bodenabtragsgleichung durch Multiplikation von Bodenerodierbarkeits-, Hangneigungs- und Regenfaktor. Der Hangneigungsfaktor wird aus dem Digitalen Höhenmodell (je steiler ein Hang, desto größer ist die potenzielle Erosiongefährdung durch Wasser), der Regenfaktor aus den jährlichen Niederschlagssummen (je höher der Niederschlag, desto erosiver ist der Niederschlag) berechnet. Der Bodenerodierbarkeitsfaktor wird für Acker- und Grünlandflächen aus den Klassenzeichen der digitalen Bodenschätzungsdaten abgeleitet, indem jeder Bodenklassenkombination (z. B. sL3Lö) ein K-Faktor zugeordnet wird (je schluffreicher, stein- und humusärmer der Oberboden, desto größer ist die potenzielle Erosionsgefährdung durch Wasser). Aus den Rasterdaten wird für jedes rheinland-pfälzische Flurstück der Mittelwert berechnet und diesem keine oder die Erosionsgefährdungsklassen CCWasser1 (Erosionsgefährdung) oder CCWasser2 (hohe Erosionsgefährdung) zugeordnet.

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Ansprechpartner

Obergeologierat
Goldschmitt, Michael
06131 / 9254 - 157
Mail

Geologierat
Sauer, Dr. Stephanus
06131 / 9254 - 275
Mail

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