Bekanntmachung des Landesamtes für Geologie und Bergbau

Bekanntmachung des Landesamtes für Geologie und Bergbau, Emy Roeder Straße 5, 55129 Mainz

Gemäß § 74 Abs. 4 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Neufassung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist, wird bekannt gegeben:

Der Plan für die Zulassung des bergbaulichen Vorhabens des Tontagebaus „Kellerwiese“ im Bereich der Gemarkung Bilkheim der Firma Walderdorff`sche Tongruben & Herz GmbH & Co. KG wird gemäß § 52 Abs. 2a in Verbindung mit den §§ 57a und b Bundesberggesetz (BBergG) vom 13.08.1980 (BGBl. I 1310), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 71 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, in Verbindung mit den §§ 72 bis 74 VwVfG festgestellt.

Eine Ausfertigung des Beschlusses und des festgestellten Planes für dieses Vorhaben liegt in der Zeit vom

11.03.2015 bis 24.03.2015

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Gerichtsstr.1, 56414 Wallmerod zu den folgenden Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus:

montags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
dienstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den Betroffenen, die  keine Ausfertigung erhalten haben, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 S. 3 VwVfG).

Der Planfeststellungsbeschluss ist neben dem obigen Bekanntmachungstext gem. § 27 a VwVfG ebenfalls auf dieser Internetseite aufrufbar.