Bekanntmachung des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LGB), Emy-Roeder-Str. 5, 55129 Mainz

Die Basalt-Actien-Gesellschaft Südwestdeutsche Hartsteinwerke (SHW) mit Sitz in Kirn beantragte mit Schreiben vom 25.02.2009 beim Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) im Rahmen der Erweiterung des Feldspattagebaus "Albersweiler"  die Zulassung eines obligatorischen Rahmenbetriebsplanes  gemäß § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz (BBergG) vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geändert durch Art. 16a des Gesetzes vom 17.03.2009 (BGBl. I S. 550).

Die Durchführung des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens  erfolgt auf Grund  § 1  des Landesgesetzes für das Verwaltungsverfahren in Rheinland-Pfalz (Landesverwaltungsverfahrensgesetz ? LVwVfG-) vom 23.12.1976 (GVBl. S. 308), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.10.2009 (GVBl. S. 358), nach Maßgabe der §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.2003 (BGBl I, S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 14. 08. 2009 (BGBl. I S. 2827).
Das LGB ist nach § 57a Abs. 1 Satz 2 BBergG i. V. m.  der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Bergrechts vom 12.12.2007  (GVBl. S. 322)  die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.

Der bestehende Feldspattagebau ?Albersweiler? nebst zugehörigen Anlagen für die Weiterverarbeitung und Veredelung sowie die geplante Erweiterungsfläche befinden sich westlich der Gemeinde Albersweiler, Landkreis Südliche Weinstrasse, Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels auf den Gemarkungen Queichhambach (Stadt Annweiler) und Albersweiler (Ortsgemeinde Albersweiler). Die bereits genehmigte Abbaufläche besitzt eine Größe von 15,4 ha und soll eine Vertiefung erfahren. Die geplante Erweiterung nach Westen hin umfasst eine Gesteinsgewinnungsfläche von 2,1 ha.

Der Rahmenbetriebsplan (Zeichnungen und Erläuterungen) für dieses Vorhaben wurde nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels und beim LGB ausgelegt. Innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung bestand die Gelegenheit, Einwendungen gegen den Plan zu erheben.
Das LGB beabsichtigt nunmehr, den nach § 73 Abs. 6 VwVfG vorgeschriebenen Erörterungstermin im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren durchzuführen.
Der Erörterungstermin findet statt am
Mittwoch, den 10. November 2010, ab 10.00 Uhr,
im Katholischen Pfarrzentrum, Kirchstr. 23, 76857 Albersweiler.

Es wird darauf hingewiesen, dass die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen auch bei Ausbleiben eines Beteiligten erörtert werden.
Durch die Teilnahme an dem Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Die Bekanntgabe eines ergehenden Planfeststellungsbeschlusses erfolgt nach Maßgabe des § 74 Abs. 4 VwVfG.

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