Bekanntmachung des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz

Bekanntmachung des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz über den Erörterungstermin gem. § 73 Abs. 6 VwVfG zum Rahmenbetriebsplan Tagebau Ellenberg – Abbaufeld Gollenberg.

Die Basalt-Actien-Gesellschaft – Südwestdeutsche Hartsteinwerke, Kirn, beantragte mit Schreiben vom 30.05.2015 beim Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) die Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes Tagebau Ellenberg Abbaufeld Gollenberg gemäß § 52 Abs. 2 a BBergG (Bundesberggesetz vom 13.08.1980 (BGBI. I S. 1310), in der Fassung vom 31.7.2009 (entsprechend der letzten Änderung durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. l S. 2808)) i. V. m. § 1 Nr. 1 b) dd) UVP-V-Bergbau (Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13 Juli 1990 (BGBl. l S. 1420), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 24 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. l S. 2808).

Der Tagebau Ellenbeg und seine Erweiterungsfläche, das Abbaufeld Gollenberg, liegen östlich der Ortsgemeinde Ellenberg bzw. südlich der Ortsgemeinde Gollenberg im Gebiet der Verbandsgemeinde Birkenfeld, die zum Landkreis Birkenfeld gehört. Das Tagebau Ellenberg befindet sich südwestlich und das Abbaufeld Gollenberg nordöstlich der Kreisstraße K 7, die hier von Birkenfeld nach Gollenberg führt. Das Abbaufeld Gollenberg umfasst eine Fläche von ca. 30 ha und soll durch eine Unterführung der K 7 mit dem Tagebau Ellenberg verbunden werden.

Die Antragsunterlagen wurden nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld und dem LGB vom 06.05.2015 bis 05.06.2015 für jedermann zur Einsicht ausgelegt.

Innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung bestand die Gelegenheit, Einwendungen gegen den Plan zu erheben.

Das LGB beabsichtigt nunmehr, entsprechend § 73 Abs. 6 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz vom 23.01.2003 (BGBl. l S. 102), zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 2 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. l S. 2745), die rechtzeitig eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten zu erörtern.

Dazu findet am

Mittwoch, 18. Oktober 2017,
um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal
der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld,
Schneewiesenstraße 21 in 55765 Birkenfeld

ein Erörterungstermin statt.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (§ 68 Abs. 1 VwVfG). Teilnahmeberechtigt sind:

  • Bürgerinnen und Bürger, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben,
  • Betroffene,
  • Vertreterinnen und Vertreter der am Verfahren beteiligten Behörden und Verbände,
  • Vertreterinnen und Vertreter des Träger des Vorhabens,
  • Gutachter und Sachverständige,
  • Gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte und Dachbeistände der Teilnahmeberechtigten und
  • Mitarbeitende der Planfeststellungsbehörde,

Die Verhandlungsleitung kann nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Personen zulassen, sofern keiner der Teilnahmeberechtigten widerspricht (§ 68 Abs. 1 VwVfG.

Bitte halten Sie zwecks Legitimation einen Personalausweis bereit.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können (§ 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG),
  • die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen auch bei Ausbleiben von Beteiligten erörtert werden (§ 67 Abs. 1 VwVfG),
  • durch die Teilnahme an dem Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten nicht erstattet werden,
  • die Bekanntgabe eines ergehenden Planfeststellungsbeschlusses nach Maßgabe des § 74 Abs. 4 und 5 VwVfG erfolgt.

Dieser Bekanntmachungstext findet sich auch auf der Internetseite des LGB.