Bekanntmachung des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz

Bekanntmachung des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Emy Roeder Straße 5, 55129 Mainz

Das Konsortium aus dem Konzessionsinhaber Palatina GeoCon GmbH & Co. KG und der ENGIE E&P Deutschland GmbH (Betriebsführer – Speyer), beantragte im Rahmen der weiteren Feldesentwicklung des Erdölfeldes Römerberg – Speyer mit Schreiben vom 23.05.2017 beim Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) die Zulassung eines obligatorischen Rahmenbetriebsplanes.

Wegen einer Rechtsänderung während des Beteiligungsverfahrens wird die Auslage wiederholt und die Rückäußerungsfrist um einen Monat ergänzt. Näheres finden Sie am Ende des Textes!

Beabsichtigt ist eine Erdölförderung von über 500 Tonnen Erdöl pro Tag. Nach § 171a S. 1 Nr. 1 BBergG (Bundesberggesetz vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist), § 74 Abs. 2 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370) geändert worden ist), § 3 b UVPG a. F. (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), in der am 16. Mai 2017 geltenden Fassung) i. V. m. § 1 Nr. 2 Buchstabe a) UVP-V Bergbau (Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13.07.1990 (BGBl. I S. 1420), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 04.08.2016 (BGBl. l S. 1957) geändert worden ist) ergibt sich somit eine UVP-Pflicht. Im Bergrecht ist in diesem Fall gem. § 52 Abs. 2a BBergG a.F. (Bundesberggesetz vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310), in der am 16. Mai 2017 geltenden Fassung) ein Rahmenbetriebsplan zu verlangen und für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren nach Maßgabe der §§ 57a und b i. V. m. § 5 BBergG a.F., § 1 Abs. 1 und § 4 LVwVfG (Landesgesetzes für das Verwaltungsverfahren in Rheinland-Pfalz (Landesverwaltungsverfahrensgesetz ) vom 23.12.1976 (GVBl. S. 308), das zuletzt durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 487) geändert worden ist) i. V. m §§ 72 ff VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist) durchzuführen.

Das LGB ist nach § 57 a Abs. 1 Satz 2 BBergG a.F.  i. V. m. der BergRZustV RP 2008  (Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Bergrechts vom 12.12.2007 (GVBl. S. 322)) die zuständige Behörde für die Ausführung des Bundes¬berggesetzes in Rheinland–Pfalz und somit Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.

Das bergbauliche Vorhaben besteht aus zwei Clusterplätzen (Betriebsplätzen) sowie einer Zusatzwasserleitung nebst Brunnen. Der Clusterplatz 1 befindet sich im Westen der Stadt Speyer in einem Industriegebiet. Clusterplatz 2 ist im Norden der Stadt Speyer verortet. Der Betrieb liegt größtenteils in der Gemarkung Stadt Speyer. Die Brunnenanlage liegt in der Gemarkung Otterstadt, Verbandsgemeinde Rheinauen.

Der Rahmenbetriebsplan nebst zugehörigen Unterlagen wurde bereits vom 17.07.2017 bis einschließlich den 16.08.2017 zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Rahmenbetriebsplanunterlagen sind in Umfang und Inhalt unverändert. Der unveränderte Rahmenbetriebsplan nebst zugehörigen Unterlagen wird erneut zur Einsichtnahme ausgelegt. Bei den ausgelegten Unterlagen handelt es sich insbesondere um

  • den Rahmenbetriebsplan inkl. der allgemeinverständlichen nichttechnischen Zusammenfassung,
  • die Umweltverträglichkeitsstudie,
  • den landschaftspflegerischen Begleitplan zur Brunnenanlage zur Entnahme von Zusatzwasser und zur Zusatzwasserleitung sowie zu den Clusterplätzen,
  • die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung,
  • die Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung des Vogelschutzgebiets Otterstadt Altrhein und Angelhofer Altrhein inklusive Binsfeld,
  • Anträge über mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen, auch wasserrechtliche Erlaubnisse für die Entnahme von Grundwasser und die Einleitung von Grundwasser in die Vorflut,
  • Pläne zum Einwirkungsbereich des geplanten Vorhabens, in dessen Grenzen gelegene Belange und Rechtsgüter im Betriebsplanverfahren oder bei der Bergaufsicht zu berücksichtigen sind,
  • Sicherheitsdatenblätter der gehandhabten Medien,
  • eine Integritätsbetrachtung für die Bohrungen des Betriebs Römerberg-Speyer,
  • eine gutachterliche Stellungnahme über die Rahmenbedingungen für den Explosionsschutz der Anlagen zur Gewinnung und Aufbereitung von Erdöl der Feldesentwicklung Römerberg Speyer,
  • Brandschutzkonzepte für die Clusterplätze 1 und 2,
  • eine Studie zur Hochwassersicherheit der geplanten Anlagen zur Gewinnung und Aufbereitung,
  • eine gutachterliche Untersuchung und Bewertung einer möglichen Senkung der Tagesoberfläche durch förderbedingte Druckabsenkung in der Erdöllagerstätte Römerberg-Speyer,
  • eine Betrachtung der seismischen Gefährdung durch die Gewinnung von Erdöl im Bewilligungsfeld Römerberg-Speyer sowie der Leistungsfähigkeit des seismischen Monitoringnetzwerkes,
  • Prognosen zu den Emissionen aus der Verbrennung von Erdölbegleitgas in den geplanten Verbrennungsanlagen auf den Clusterplätzen 1 und 2,
  • schalltechnische Gutachten zur Ermittlung der Geräuschemissionen und
  • -immissionen durch den Betrieb der Clusterplätze 1 und 2,
  • Bewertungen der Wärmeemissionen der obertägigen Anlagen auf den Clusterplätzen 1 und 2,
  • die Ergebnisdarstellung lichttechnischer Berechnungen für den Standort der Clusterplätze 1 und 2 sowie
  • die Prüfung und Bewertung radioaktiver Emissionen bei der Erdölförderung aus der Erdöllagerstätte Römerberg-Speyer.  

Die Unterlagen können eingesehen werden in der Zeit vom


02.01.2018 – 01.02.2018


bei der Stadtverwaltung Speyer, Historisches Rathaus, Abteilung Umwelt und Forsten, Zimmer 18, Maximilanstrasse 12, 67346 Speyer; in den Zeiträumen

Montags von 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Dienstags von 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Mittwochs von 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag von 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitags von 08:00 – 12:00 Uhr,

bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich 4-11, Zimmer 214, Jaegerstrasse 1, 67059 Ludwigshafen; in den Zeiträumen

Montags von 08:30 – 12:00 und 13:30 – 16:00 Uhr
Dienstags von 08:30 – 12:00 und 13:30 – 16:00 Uhr
Mittwochs von 08:30 – 12:00 und 13:30 – 16:00 Uhr
Donnerstags von 08:30 – 12:00 und 13:30 – 16:00 Uhr
Freitags von 08:30 – 13:00 Uhr,

bei der Stadtverwaltung Neustadt a. d. Weinstrasse, 3. Stock, Zimmer 45, Hindburgstrasse 9, 67433 Neustadt a. d. Weinstrasse; in den Zeiträumen

Montags von 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstags von 08:30 – 12:00 Uhr
Mittwochs von 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstags von 14:00 – 18:00 Uhr
Freitags von 08:30 – 12:00 Uhr,

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Zimmer 1.07, Ludwigstrasse 99, 67165 Waldsee; in den Zeiträumen
Montags von 08:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstags von 08:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwochs von 08:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstags von 08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitags von 08:00 – 12:00 Uhr,

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg – Dudenhofen im Rathaus Römerberg, Am Rathaus 4, 67354 Römerberg; in den Zeiträumen

Montags von 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstags von 08:30 – 12:00 Uhr
Mittwochs von 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstags von 08:30 – 18:00 Uhr
Freitags von 08:30 – 12:00 Uhr,

bei der Ortsgemeinde Böhl-Iggelheim, Zimmer 20, Am Schwarzweiher 7, 67459 Böhl-Iggelheim; in den Zeiträumen

Montags von 08:00 – 18:00 Uhr
Dienstags von 08:30 – 12:00 Uhr
Mittwochs von 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstags von 08:30 – 12:00 Uhr
Freitags von 08:30 – 12:00 Uhr,


bei der Stadtverwaltung Schifferstadt, Fachbereich 2, Marktplatz 2, 67105 Schifferstadt; in den Zeiträumen

Montags von 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstags von 08:30 – 12:00 Uhr
Mittwochs von 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstags von 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitags von 08:30 – 12:00 Uhr,

bei der Gemeindeverwaltung Limburgerhof, Zimmer 53/54, Burgunder Platz 2, 67117 Limburgerhof; in den Zeiträumen

Montags von 08:00 – 18:00 Uhr
Dienstags von 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwochs von 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstags von 08:00 – 12:00 Uhr
Freitags von 08:00 – 12:00 Uhr,

bei der Gemeindeverwaltung Mutterstadt, Information, Oggersheimer Strasse 10, 67112 Mutterstadt; in den Zeiträumen

Montags von 08:00 – 12:30 und 13:30 – 16:00 Uhr
Dienstags von 08:00 – 12:30 und 13:30 – 16:00 Uhr
Mittwochs von 08:00 – 12:30 und 13:30 – 16:00 Uhr
Donnerstags von 08:00 – 12:30 und 13:30 – 16:00 Uhr
Freitags von 08:00 – 12:30 Uhr,

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt – Schauernheim, Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt - Schauernheim; in den Zeiträumen

Montags von 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstags von 08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwochs von 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstags von 08:00 – 12:00 Uhr
Freitags von 08:00 – 12:00 Uhr,

bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch; in den Zeiträumen

Montags von 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstags von 08:30 – 12:00 Uhr
Mittwochs von 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstags von 08:30 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitags von 08:30 – 12:30 Uhr,

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Zimmer 211, Poststrasse 23, 67480 Edenkoben; in den Zeiträumen

Montags von 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstags von 08:30 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwochs von 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstags von 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitags von 08:30 – 12:30 Uhr,

bei der Stadtverwaltung Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim; in den Zeiträumen
Montags von 08:30 – 12:00 und 13:45 – 16:00 Uhr
Dienstags von 08:30 – 12:00 und 13:45 – 16:00 Uhr
Mittwochs von 08:30 – 12:00 und 13:45 – 16:00 Uhr
Donnerstags von 08:30 – 12:00 und 13:45 – 18:00 Uhr
Freitags von 08:30 – 12:30 Uhr,


bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Zimmer 306, Hauptstrasse 60, 67360 Lingenfeld; in den Zeiträumen

Montags von 08:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstags von 08:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwochs von 08:00 – 12:30 und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstags von 08:00 – 12:00 Uhr
Freitags von 08:00 – 13:00 Uhr,

bei der Stadtverwaltung Mannheim, Beratungszentrum Bauen und Umwelt, Collinistrasse 1, 68161 Mannheim; in den Zeiträumen

Montags von 08:00 – 17:00 Uhr
Dienstags von 08:00 – 17:00 Uhr
Mittwochs von 08:00 – 17:00 Uhr
Donnerstags von 08:00 – 17:00 Uhr
Freitags von 08:00 – 16:00 Uhr,

bei der Gemeindeverwaltung Edingen - Neckarhausen, Bauamt, Hauptstrasse 60, 68535 Edingen - Neckarhausen; in den Zeiträumen

Montags von 08:00 – 12:15 Uhr
Dienstags von 08:00 – 12:15 Uhr
Mittwochs von 08:00 – 12:15 und 13:00 – 15:30 Uhr
Donnerstags von 08:00 – 12:15 und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitags von 08:00 – 12:00 Uhr,

bei der Stadtverwaltung Schwetzigen, Hebelstrasse 1, 68723 Schwetzingen; in den Zeiträumen

Montags von 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstags von 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwochs von geschlossen
Donnerstags von 08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitags von 08:00 – 12:00 Uhr,

bei der Gemeindeverwaltung Plankstadt, Zimmer 24, Schwetzinger Strasse 28, 68723 Plankstadt; in den Zeiträumen

Montags von 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstags von 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwochs von 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstags von 08:00 – 12:00 und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitags von 08:00 – 12:00 Uhr,

bei der Gemeindeverwaltung Ketsch, Hockenheimer Strasse 5, 68775 Ketsch; in den Zeiträumen

Montags von 07:30 – 12:00 Uhr
Dienstags von 07:30 – 12:00 und 14:00 – 15:30 Uhr
Mittwochs von 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstags von 07:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitags von 07:30 – 12:00 Uhr,

bei der Gemeindeverwaltung Oftersheim, Eichendorffstraße 2, 1. OG, Zimmer 4, 68723 Oftersheim; in den Zeiträumen

Montags von 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstags von 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwochs von 08:00 – 13:00 Uhr
Donnerstags von 08:00 – 12:00 und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitags von 08:00 – 12:00 Uhr,

bei der Stadtverwaltung Hockenheim, Zentrale, Rathausstrasse 1, 68766 Hockenheim; in den Zeiträumen

Montags von 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstags von 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwochs von 08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstags von 08:00 – 12:00 Uhr
Freitags von 08:00 – 12:00 Uhr,

bei der Gemeindeverwaltung Reilingen, Zimmer 214, Hockenheimer Strasse 1-3, 68799 Reilingen; in den Zeiträumen

Montags von 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstags von 07:30 – 12:00 und 13:30 – 16:00 Uhr
Mittwochs von 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstags von 08:00 – 12:00 und 13:30 – 18:30 Uhr
Freitags von 08:00 – 12:00 Uhr,

bei der Gemeindeverwaltung Neulußheim, St. Leoner Strasse 5, 68809 Neulußheim; in den Zeiträumen

Montags von 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstags von 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwochs von 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstags von 14:00 – 18:00 Uhr
Freitags von 08:00 – 12:00 Uhr,

bei der Gemeindeverwaltung Altlußheim, Zimmer 1.13, Rathausplatz 1, 68804 Altlußheim; in den Zeiträumen

Montags von 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstags von 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwochs von 08:00 – 12:30 und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstags von 08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitags von 08:00 – 12:00 Uhr,

bei der Gemeindeverwaltung Brühl, Zimmer 104, Hauptstrasse 1, 68782 Brühl; in den Zeiträumen

Montags von 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstags von 08:30 – 12:00 und 15:00 – 17:30 Uhr
Mittwochs von 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstags von 08:30 – 12:00 und 15:00 – 17:30 Uhr
Freitags von 08:30 – 12:00 Uhr,

bei der Gemeindeverwaltung Oberhausen-Rheinhausen, Rathaus, 1. Stock, Besprechungszimmer, Adlerstrasse 3, 68794 Oberhausen-Rheinhausen; in den Zeiträumen

Montags von 07:15 – 12:15 und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstags von 08:30 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwochs von 08:30 – 12:15 Uhr
Donnerstags von 08:30 – 12:15 und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitags von 08:30 – 12:15 Uhr,

bei der Stadtverwaltung Waghäusel, Umweltamt, Zimmer 2106, Gymnasiumstrasse 1, 68753 Waghäusel; in den Zeiträumen

Montags von 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstags von 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwochs von 14:30 – 18:00 Uhr
Donnerstags von 08:00 – 12:00 Uhr
Freitags von 08:00 – 12:00 Uhr

bei der Stadtverwaltung Philippsburg, An der Information, Rote-Tor-Strasse 6, 76661 Philippsburg; in den Zeiträumen

Montags von 07:30 – 12:00 und 15:30 – 18:00 Uhr
Dienstags von 07:30 – 12:00 Uhr
Mittwochs von 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstags von 07:30 – 12:00 Uhr
Freitags von 07:30 – 12:00 Uhr

Ferner ist eine Einsichtnahme beim Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Emy-Roeder-Str. 5 in 55129 Mainz zu folgenden Dienstzeiten möglich:

Montags von 09:00 - 12:00 und 14.00 – 15:30 Uhr
Dienstags von 09:00 - 12:00 und 14.00 – 15:30 Uhr
Mittwochs von 09:00 - 12:00 und 14.00 – 15:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 - 12:00 und 14.00 – 15:30 Uhr
Freitags von 09:00 - 12:00 Uhr.

Gem. den Vorgaben von § 27 a VwVfG findet sich dieser Bekanntmachungstext sowie der Text und die Grafiken und Karten des Rahmenbetriebsplanes auch auf der Internetseite des LGB. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt des zur Einsicht ausgelegten Plans (§ 27 a Absatz 1 Satz 4 VwVfG).

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist und damit bis zum 01.03.2018 bei den vorgenannten Stellen sowie beim Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz Einwendungen, schriftlich oder zur Niederschrift, gegen das Vorhaben erheben (§ 18 S. 2 i. V. m. § 9 Abs. 1c UVPG).

Die Einwendungen sollen neben Vor- und Familiennamen auch die volle leserliche Anschrift des Einwenders enthalten. Aus den Einwendungen muss erkennbar sein, weshalb das Vorhaben für unzulässig gehalten wird bzw. Einwendungen erhoben werden.

Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, können innerhalb der Einwendungsfrist bis zum 01.03.2018 Stellungnahmen zu dem Plan abgeben.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind gem. § 9 Abs. 1c S. 2 UVPG a.F. i.V.m. § 73 Abs. 4 S. 3 u. 6 VwVfG für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die innerhalb der vorausgegangenen Äußerungsfrist bereits fristgerecht vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen gegen das Planfeststellungsverfahren zur Feldesentwicklung „Römerberg-Speyer“ werden weiterhin im Verfahren berücksichtigt. Eine erneute Einreichung von bereits vorliegenden Einwendungen ist somit nicht notwendig!

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die Email-Adressen bzw. entsprechende Hinweise finden Sie unter:

Für das LGB: e-Mail
unter www.lgb-rlp.de/service/e-kommunikation.html

für die Stadt Speyer unter
www.speyer.de/sv_speyer/de/Startseite/Impressum/Elektronische Kommunikation

und für die Stadt Ludwigshafen am Rhein: e-Mail
unter www.ludwigshafen.de/impressum/die-elektronische-kommunikation

und für die Stadt Neustadt a. d. W.: e-Mail
unter www.neustadt.eu/Quicknavigatin/Kontakt

und für die Verbandsgemeinde Römberberg-Dudenhofen: e-Mail
unter www.vgrd.de/vg_rd/Impressum

und für die Gemeinde Haßloch: e-Mail
unter www.rlp-Service.de

und für die Verbandsgemeinde Edenkoben: e-Mail
unter www.vg-edenkoben.de/vg_edenkoben/Impressum

und für die Verbandsgemeinde Lingenfeld
unter www.vg-lingenfeld.de/vg_lingenfeld/Impressum

und für die Gemeinde Ketsch
unter www.ketsch.de/site/Ketsch/node/1040538/Lde/index.html

und für die Gemeinde Reilingen : e-Mail
unter www.reilingen.de/de/buergerinfo/virtuelles-rathaus/kontakt-oeffnungszeiten

und für die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen:  e-Mail

Für die Verbandsgemeinde Rheinauen, die Gemeinde Böhl-Iggelheim, die Stadt Schifferstadt, die Gemeinde Limburgerhof, die Gemeinde Mutterstadt, die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim, die Stadt Germersheim, die Stadt Mannheim, die Gemeinde Edingen-Neckarhausen, die Stadt Schwetzingen, die Gemeinde Plankstadt, die Gemeinde Oftersheim, die Stadt Hockenheim, die Gemeinde Neulußheim, die Gemeinde Altlußheim, die Gemeinde Brühl, die Stadt Waghäusel und die Stadt Philippsburg bestehen keine Zugänge zu der formgebundenen, rechtsverbindlichen, elektronischen Kommunikation.

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unter-zeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.

Die Einwendungen werden der Antragstellerin bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendung erforderlich sind.

Ein Termin zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen, der Stellung-nahmen der Behörden und der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine, zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens wird nach dem Ende der Einwendungsfrist ortsüblich bekannt gemacht. Personen, die Einwendungen erhoben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn ver¬handelt werden. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden.

Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

Unter dem folgenden Link finden Sie in der Zeit vom 02.01.2018 – 01.02.2018 die Rahmenbetriebsplanunterlagen für das Vorhaben Römerberg-Speyer.