Bekanntmachung des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz

Bekanntmachung  des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz über den Erörterungstermin gem. § 73 Abs. 6 VwVfG zum Rahmenbetriebsplan Römerberg-Speyer

Die Neptune Energy Deutschland GmbH (Betriebsführer – Speyer) beantragte im Rahmen der weiteren Feldesentwicklung des Erdölfeldes Römerberg – Speyer mit Schreiben vom 23.05.2017 beim Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) die Zulassung eines obligatorischen Rahmenbetriebsplanes gemäß der §§ 52 Abs. 2 a BBergG i. V. m. § 1 Nr. 2 lit. a UVP-V-Bergbau.

Beabsichtigt ist eine Gewinnung von Erdöl mit Fördervolumen von täglich mehr als 500 Tonnen Erdöl. Das bergbauliche Vorhaben besteht aus zwei Clusterplätzen (Betriebsplätzen) sowie einer Zusatzwasserleitung nebst Brunnen. Der Clusterplatz 1 befindet sich im Westen der Stadt Speyer in einem Industriegebiet. Clusterplatz 2 ist im Norden der Stadt Speyer verortet. Der Betrieb liegt größtenteils in der Gemarkung Stadt Speyer. Die Brunnenanlage liegt in der Gemarkung Otterstadt, Verbandsgemeinde Rheinauen.

Die Antragsunterlagen wurden nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung vom 17.07.2017 bis einschließlich 16.08.2017 für jedermann zur Einsicht ausgelegt. Innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bestand die Gelegenheit, Einwendungen gegen den Plan zu erheben und Stellungnahmen abzugeben. Aufgrund einer Gesetzesänderung wurden die unveränderten Antragsunterlagen nochmalig in der Zeit vom 02.01.2018 bis einschließlich 01.02.2018 für jedermann ausgelegt. Es bestand innerhalb der Auslegungsfrist und einer Äußerungsfrist von einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist die Gelegenheit, Einwendungen gegen den Plan zu erheben und Stellungnahmen abzugeben.

Die im Rahmen der ersten Auslegung eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen werden weiterhin im Verfahren beachtet.

Das LGB beabsichtigt nunmehr, die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern.

Dazu findet ab

Montag, dem 11. Juni 2018,
10.00 Uhr,
in der Speyerer Stadthalle,
Obere Langgasse 33, 67346 Speyer

der Erörterungstermin statt. Einlass ist ab 09:00 Uhr.

Der Erörterungstermin wird ggf. an Folgetagen fortgesetzt. Dies wird am Ende des jeweiligen Erörterungstages bekanntgegeben.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (§ 73 Abs. 6 i. V. m. § 68 Abs. 1 Satz 1 VwVfG). Teilnahmeberechtigt sind die bereits genannten Personen. Die Verhandlungsleitung kann nach pflichtgemäßem Ermessen anderen Personen die Anwesenheit gestatten, sofern keiner der Teilnahmeberechtigten widerspricht (§ 73 Abs. 6 Satz 6 i. V. m. § 68 Abs. 1 Satz 3 VwVfG).

Bitte halten Sie zwecks Legitimation einen gültigen Personalausweis oder Reisepass bereit.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen und zu den Akten der Anhörungsbehörde geben.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen auch bei Ausbleiben von Beteiligten erörtert werden können (§ 73 Abs. 6 Satz 6 i. V. m. § 67 Abs. 1 Satz 3 VwVfG),
  • die Teilnahme am Erörterungstermin freigestellt ist und durch die Teilnahme an dem Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten nicht erstattet werden,
  • die Bekanntgabe eines ergehenden Planfeststellungsbeschlusses nach Maßgabe des § 74 Abs. 4 und 5 VwVfG erfolgt.


Im Termin sollen zuerst die Einwendungen und die Stellungnahmen anerkannter Vereinigungen und anschließend die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in der Reihenfolge der im Erörterungstermin abgegebenen Wortmeldungen erörtert werden.

Dieser Bekanntmachungstext findet sich auch auf der Internetseite des LGB (LGB-RLP.de).

Mainz, den 07.05.2018