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Geothermie  >  Flache Geothermie

Oberflächennahe Geothermie für Heiz- und Kühlzwecke

Erdwärmesonden nach dem geschlossenen System (Einbau von mit Wärmeträgerflüssigkeit gefüllten U-förmigen Kunststoffrohren in vertikale Bohrungen und anschließender vollständiger Verfüllung des Hohlraumes zwischen den Rohren und der Bohrlochwand mit einer Bentonit/Zement-Suspension) erfordern

  • grundsätzlich keine besonderen Untergrundeigenschaften.
  • sind grundsätzlich in ganz Rheinland-Pfalz einsetzbar (Besonderheiten und Ausnahmen siehe unten).

Die für die Wärmebereitstellung erforderliche Sondenlänge und damit Bohrtiefe/Anzahl der Bohrungen ist von dem benötigten Wärmebedarf (Wärmebedarfsermittlung) und dem Wärmepotenzial des Untergrundes (spezifische Wärmeentzugsleistungen der anstehenden Gesteinsschichten, Wassergehalt und Wasserwegsamkeit) abhängig.

 

Die Anzahl der angezeigten Erdwärmesondenanlagen in den verschiedenen Landkreisen von Rheinland-Pfalz für das Jahr 2012 können Sie dieser Grafik entnehmen. Einen Gesamtüberblick der angezeigten Anlagen seit 2006 finden Sie hier.

Erdwärmekollektoren, d.h. oberflächennah und horizontal verlegte Sondensysteme benötigen die entsprechende Fläche (als Faustregel gilt: Doppelte Fläche der zu beheizenden Fläche). Wo diese vorhanden ist oder wo Erdwärmesonden aufgrund wasserrechtlicher Belange nicht genehmigungsfähig sind, können sie eine wirtschaftlich interessante Alternative zu den Vertikal-Erdwärmesondenanlagen darstellen.

Neben der Wärmeversorgung wird für größere Bauprojekte das geothermische Potenzial des Untergrundes zunehmend auch zur Kühlung der Gebäude erschlossen. Hierbei wird das in der warmen Jahreszeit in Relation zur Außentemperatur geringe Temperaturniveau des Untergrundes genutzt. Die in der warmen Jahreszeit aufgenommene Gebäudeabwärme wird in den Untergrund abgeführt und steht damit in der kalten Jahreszeit als Wärmequelle zusätzlich zur Verfügung.

Ratschläge für Bauherren

Bevor Sie einen Planungsauftrag vergeben, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung/Kreisstadt oder bei der zuständigen Regionalstelle Wasser, Boden, Abfall der Struktur- und Genehmigungsdirektion, ob sich ihr Grundstück in einem Gebiet befindet, in dem in der Regel keine Erdwärmesonden zugelassen werden.

Ausschlusskriterien sind:

  • Lage innerhalb der Zonen I und II von Trinkwasserschutzgebieten
  • Lage in den Zonen I und II von Heilquellenschutzgebieten
  • der Zentralbereich der Einzugsgebiete von Mineralwassergewinnungen

In hydrogeologisch besonders schwierigen Gebieten, in der Schutzzone III von Trinkwasserschutzgebieten, in den Zonen III und IV sowie der quantitativen Schutzzone B von Heilquellenschutzgebieten oder in der Nähe von Anlagen zur Grundwassernutzung, die kein ausgewiesenes Schutzgebiet haben, ist eine hydrogeologische Einzelfallprüfung erforderlich (siehe Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden, Hrsg.: Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz). Eine Karte von Rheinland-Pfalz mit den Gebieten, in denen eine Prüfung durch die Fachbehörden erfolgen muss, kann auf unserer Homepage unter Online-Karten eingesehen werden.

Für die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen für Erdwärmesonden kann sich der Bauherr direkt an die zur Errichtung von Erdwärmesonden spezialisierten und qualifizierten Bohrunternehmen, ein erfahrenes Ingenieurbüro, einen Architekten oder einen Energieberater wenden oder die Maßnahme über die Heizungs/Installationsfirma abwickeln. Nützlich kann auch die Kontaktaufnahme zu den zuständigen Energieversorgungsunternehmen (Stromanbieter) sein.

Achten Sie beim Bau von Erdwärmesondenanlagen unbedingt auf eine einwandfreie Erstellung der Anlage! Nur eine ordnungsgemäße Baudurchführung gewährleistet eine gute Effizienz der Anlage, sorgt für eine langfristige Betriebssicherheit und verursacht keine Grundwassergefährdung. Der Flyer Heizen & Kühlen mit Erdwärmesonden - Eine Empfehlung für Bauwillige informiert über die ordnungsgemäße Durchführung von Erdwärmesondenbohrungen.

Weitergehende Fragen zur Planung, zum Bau und zum Genehmigungsverfahren für Erdwärmesonden können per E-Mail oder telefonisch an das Landesamt für Geologie und Bergbau gerichtet werden.

Genehmigungsverfahren für Erdwärmesonden

Wasserhaushaltsgesetz/Landeswassergesetz

Jede Erdwärmesondenbohrung bedarf nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie dem Landeswassergesetz (LWG) einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese werden durch die Unteren Wasserbehörden der Kreise und kreisfreien Städte erteilt. Sie entscheiden, ob eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt werden kann und welche Auflagen einzuhalten sind. Das Genehmigungsverfahren ist im Leitfaden „Nutzung von oberflächennaher Energie mit Erdwärmesonden“ geregelt.

Bundesberggesetz

Nach §127 Abs. 1 Satz 2 BBergG kann eine Erdwärmesondenbohrung mit einer Teufe von mehr als 100 m in Ausnahmefällen betriebsplanpflichtig sein. Die Betriebsplanpflicht wird durch die Abteilung Bergbau des LGB dann festgestellt, wenn der Schutz Beschäftigter oder Dritter (u.a. Arbeitsschutz, Immissionsschutz) oder die besonderen Merkmale eines Erdwärmesondenprojektes (z.B. Bohrtiefe, maschinelle Ausrüstung) die Aufstellung eines bergrechtlichen Betriebsplanes nach §§ 51 ff BBergG erfordern.
Erfolgt die Erschließung und Nutzung von Erdwärme durch eine Erdwärmesondenanlage auf einzelnen oder auch benachbarten Grundstücken nicht nur aus Anlass oder in Zusammenhang mit dessen baulichen oder sonstigen städtebaulichen Nutzungen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 BBergG), so ist für das Projekt eine Zulassung durch das Oberbergamt nach §§ 6 ff und §§ 51 ff BBergG erforderlich.

Lagerstättengesetz

Nach § 4 des Gesetzes über die Durchforschung des Reichsgebietes nach nutzbaren Lagerstätten (Lagerstättengesetz) sind Bohrungen vom Bohrunternehmen zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten dem Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) anzuzeigen (Vordruck als PDF).
Nach Abschluss der Bohrung ist das Bohrergebnis (Schichtenverzeichnis nach DIN 4022) dem LGB mitzuteilen.

Ansprechpartner

Dipl.-Geologin
Reinheimer, Lina
06131 / 9254 - 144
E-Mail

Geologierat
Storz, Roman
06131 / 9254 - 310
E-Mail

Weitere Informationen:

Online-Karten Erdwärmesonden

Erstellung von Planungsgrundlagen für die Nutzung von Erdwärmekollektoren

Publikation des LGB Rheinland-Pfalz in Zusamenarbeit mit dem LBEG Niedersachsen