Steckbrief: Projektstandort Schaidt
Daten
Weitere Informationen folgen in Kürze
Stand der Genehmigungsverfahren
| Feldesinhaber (Betreiber) | Art der Berechtigung | Betriebsplan- verfahren | Zulassungs- antrag vom | Zulassung am |
|---|---|---|---|---|
| GeoEnergy Feldgesell- schaft Steinfeld mbH | Erlaubnis | HBP | 19.03.08 | 05.08.08 |
| SBP Bohrplatz | 26.05.09 | 13.07.10* | ||
| SBP Bohrung GT1 | 28.09.09 | 13.07.10* |
*widerspruchsbehaftet
Inhalt der Zulassungen
Hauptbetriebsplan
Inhalt der Antrages
Die GeoEnergy GmbH hat mit Antrag vom 19.03.2008 die Zulassung eines Hauptbetriebsplanes beantragt. Gegenstand des Hauptbetriebsplans ist die Erkundung und Erschließung des Bodenschatzes Erdwärme mit Hilfe von Bohrungen im Erlaubnisfeld Steinfeld. Für die Gewinnung im Rahmen eines geplanten Erdwärmekraftwerkes zur Erzeugung von Strom und Fernwärme wird gesondert eine Gewinnung beantragt, sowie der dazu benötigte Hauptbetriebsplan eingereicht. Bei dem Antrag auf Gewinnung wird weiterhin die Gewinnung von Sole und Kohlenwasserstoffe als Nebenprodukt beantragt. Zur Nutzung der Erdwärme soll hierbei über eine Förderbohrung das heiße Thermalwasser gewonnen und nach Entzug der Wärme in Wärmetauschern wieder über eine Injektionsbohrung in der Lagerstätte verpresst werden. Es sind bis zu vier Bohrungen geplant, welche alle im gleichen Bohrkeller niedergebracht werden sollen.
Der Bohrplatz ist in der Gemarkung Schaidt Flurstück 465 (teilweise), 466, 466/1, 472/2 (vorübergehend), 472/2, 472/1 (als Zufahrt, teilweise) geplant.
Die Daten des Kraftwerkes können erst nach Beendigung der Testarbeiten genau festgelegt werden.
Bei Nichtfündigkeit wird die Bohrung verfüllt, hierzu wird das offene Bohrloch zementiert und die Verrohrung 3 m unter der Erdoberfläche geschnitten und verschweißt.
Das vorhandene Trinkwassernetz soll zur Trink und Löschwasserversorgung genutzt werden.
Inhalt der bergrechtlichen Zulassung
Der Antrag auf Zulassung wurde am 05.08.2008 vom LGB befristet zugelassen. Es wurden mit der Zulassung Auflagen festgelegt:
• Es wurde eine Sicherheitsleistung für die Verfüllung der Bohrung und Wiedernutzbarmachung der Erdoberfläche in Form einer Bankbürgschaft in Höhe von 200.000 € verlangt.
• Für die Erstellung des Bohrplatzes und der Durchführung der Bohrung sind Sonderbetriebspläne vorzulegen.
• Für die Einstellung des Betriebes bei mangelnder Nutzungsmöglichkeit für die Erdwärmegewinnung ist zur Verfüllung der Bohrung und zum Rückbau / Teilrückbau des Bohrplatzes ein Abschlussbetriebsplan vorzulegen.
• Das LGB behält sich die Forderung eines seismischen Monitorings vor.
• Die Anlagen sind bzgl. der festgelegten Immissionswerte insbesondere von Lärm und Erschütterungen entsprechend dem Stand der Technik zu betreiben.
Die Zulassung ist noch nicht bestandskräftig.
Vorliegende Gutachten
Es wurde eine Vogelschutz-Vorprüfungsstudie für das EU-Vogelschutzgebiet Bienwald und Viehstrichwiesen durch die Mailänder Geo Consult GmbH erstellt. Hierin werden die möglichen Einflüsse des Projektes auf das Vogelschutzgebiet näher betrachtet.
Es wurde eine FFH-Vorprüfungsstudie für das FFH-Gebiet Bienwaldschwemmfächer durch die Mailänder Geo Consult GmbH erstellt. Hierin werden die möglichen Einflüsse des Projektes auf das FFH-Gebiet näher betrachtet.
Von der Werner Genest und Partner Ingenieurgesellschaft mbH wurde eine Schalltechnische Untersuchung der Bohranlage T45 am Beispiel der Lokation Z4, Breinermoor durchgeführt.
Sonderbetriebsplan zur Errichtung des Bohrplatzes
Inhalt des Antrages
Die GeoEnergy GmbH hat mit Antrag vom 26.05.2009 die Zulassung eines Sonderbetriebsplanes für die Herrichtung des Bohrplatzes Schaidt-Nord beantragt.
Der Standort liegt mit Ausnahme des Wasserschutzgebietes III außerhalb von Schutzgebieten.
Nach Fertigstellung der Bohrung wird der für den weiteren Betrieb nicht mehr benötigte Teil des Bohrplatzes zurückgebaut; auf dem restlichen Teil wird das Geothermiekraftwerk errichtet.
Die Aufstellflächen „Bohrgerüst“ und „zugehörige Anlagenteile“ werden mit Beton versiegelt. Das anfallende Oberflächenwasser wird in einem Auffangbecken gesammelt; eventuell verunreinigtes Wasser wird abgepumpt und entsorgt. Die versiegelte Fläche erhält eine Aufkantung, um gegebenenfalls austretende Wassergefährdende Stoffe auffangen zu können. Es werden Vorkehrungen gegen einen möglichen Austritt wassergefährdender Stoffe in Form der Breitstellung von Präventionsprodukten (Ölbindemittel) und Geräten (Vakuumsauganlage) getroffen.
Das unbelastete Oberflächenwasser der Bohrplatznebenflächen wird in die Vorfluter eingeleitet.
Die Trinkwasserversorgung erfolgt aus den öffentlichen Leitungen. Das Löschwasser wird gegebenenfalls aus einem Hydranten und einem 40 m³ fassenden Löschwassercontainer entnommen.
Die Baustromversorgung erfolgt aus dem öffentlichem Netz, der Einsatz von Dieselgeneratoren soll vermieden werden. Die Druckluftversorgung erfolgt in baustellenüblichem Maß mit schallgedämpften Kompressoren.
Die Lärmemission soll durch schallgedämpfte Maschinen gering gehalten werden. Die Staubemission soll durch Reinigung und Befeuchtung von Wegen, versiegelten Flächen und losem Erdmaterial vermindert werden.
Inhalt der bergrechtlichen Zulassung
Der oben beschriebene Antrag wurde mit Bescheid vom 13.07.2010 des LGB zugelassen. Es wurden mit der Zulassung Auflagen festgelegt:
• Die Zulassung ist befristet bis zum 30.05.2011.
• Bei Nichtfündigkeit oder Aufgabe der Bohrung muss diese sowie der Bohrplatz zurückgebaut werden. Hierzu ist ein Abschlussbetriebsplan zu erstellen. Die im Hauptbetriebsplan geforderte Sicherheitsleistung gilt auch für diesen SBP.
• Der Einbau der Folie zur Abdichtung des Thermalwasserbeckens muss unter Fremdüberwachung eines Sachverständigen erfolgen.
• Es werden zahlreiche Auflagen zu Baudurchführung, Umwelt- und Wasserschutz erhoben.
• Die Arbeiten am Bohrplatz dürfen nur in der Zeit von Mo - Fr 6:00 - 18:00 und Sa 6:00 - 14:00 durchgeführt werden.
Die Zulassung ist noch nicht bestandskräftig.
Das Befristungsende wurde wegen des laufenden Verfahrens auf den 30.05.2012 geändert.
Vorliegende Gutachten
Von der Ingenieurgesellschaft Kärcher mbH wurde ein Geotechnisches Gutachten (Baugrunduntersuchung) zum Neubau eines Geothermiekraftwerkes am 01.04.2008 erstellt.
Von der Ingenieurgesellschaft Kärcher mbH wurde ein Geotechnisches Gutachten Bohrplatz für Geothermieprojekt am 04.09.2009 erstellt.
In den Geotechnischen Gutachten werden Gründungsvorschläge in Anbetracht der Grundwasser und Bodenverhältnisse unterbreitet.
Vom Ingenieurbüro für Tragwerksplanung SLP wurde eine Statische Berechnung zur Errichtung des Bohrturmfundaments im Mai 2009 erstellt.
Vom Ingenieurbüro für Tragwerksplanung SLP wurde eine Statische Berechnung zur Errichtung eines Speicherbeckens für Thermalwasser in Fertigbauweise im Mai 2009 erstellt.
Die oben erwähnten Gutachten wurden von Dr.-Ing. Dietmar H. Maier überprüft.
Vom Ingenieurbüro für Tragwerksplanung SLP wurde die Statische Berechnung – Bohrkeller und Turmfundament aufgrund eines Austausches der zum Einsatz kommenden Bohranlage geändert.
Vom Ingenieurbüro für Tragwerksplanung SLP wurde eine Statische Berechnung zur Errichtung eines Auffangbeckens für flüssige wassergefährdender Stoffe im Mai 2009 erstellt.
Die Ingenieurgruppe Bauen, Herr Dr.-Ing. Thorsten Timm, hat eine gutachterliche Stellungnahme zur Planung des Thermalwasserbeckens für den Fördertest am 24.11.2008 erstellt.
Vom Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Michael Becker wurde eine Statische Berechnung von Winkelstützwänden als Betonfertigteile durchgeführt.
Sonderbetriebsplan zur Durchführung der Bohrung
Inhalt des Antrages
Die GeoEnergy GmbH hat mit Schreiben vom 12.04.2010 beantragt, im Erlaubnisfeld Steinfeld eine Bohrung abzuteufen.
Die geplanten Bohrungen befinden sich zwar im Wasserschutzgebiet III, jedoch nicht im unmittelbarem Zustrom der Trinkwassergewinnung.
Alle Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass beim Bau wie auch Betrieb der Anlagen keine erhebliche Beeinträchtigung der Natur und Umwelt zu befürchten ist.
Geplant ist mindestens eine Ausführung als Dublette. Die Endteufe liegt zwischen 2670 und 3000 m. Die Sole soll nach der Wärmenutzung mit 60 - 65°C wieder über eine Injektionsbohrung verpresst werden.
Die Errichtung des Bohrplatzes wird ca. 2 - 3 Monate in Anspruch nehmen. Die Bohrzeit wird je Bohrung ca. 80 Tage in dauern.
Die Bohrung erfolgt im Rotary-Verfahren, beim Richtbohren werden Downhole-Motoren eingesetzt.
In die Bohrung werden mehrere Rohre eingebaut, die mit unterschiedlichem Durchmesser ineinander verlaufen bzw. überlappen.
Das einzementierte 30"-Standrohr in einer Teufe von 0 - 55 m schützt das oberflächennahe Grundwasser. Im Schutze des Standrohres soll die 20" Ankerrohrtour in dem Bereich 0 - 100 m - der Süßwasser führenden Sedimentschichten - eingebaut werden. Im Schutze dieser beiden Rohrtouren soll weiter gebohrt werden. Die 16"-Zwischenrohrtour wird in einer Teufe von ca. 0 - 1259 m eingebaut. Sie dient als Schutz bzgl. eventuell vorkommender Kohlenwasserstoffe führenden Schichten. Der 11 ¾"-Liner wird von einer Teufe von ca. 1209 - 2525 m abgehängt. Bis hier werden alle Rohre vollständig zementiert.
Ab ca. 2475 - 2759 m Teufe wird der 8 5/8"-Slotted Liner (perforierte Liner) in der Förderrohrtour abgehängt. Eine Teilzementation in Bereichen ohne Perforation bleibt als Möglichkeit vorbehalten. Ab 2709 m Teufe wird bis 3200 m mit einem 6 5/8"-Slotted-Liner die Verrohrung fortgesetzt. Mit der großen Anzahl der Rohre mit Zementierung soll eine große Sicherheit vor Leckagen und Verunreinigung von Trink- und Süßwasserführenden Schichten erreicht werden.
Zur Verhinderung von Blow-Outs (Ausbrüche von Wasser, Öl oder Gas aus dem Bohrloch) werden Preventer eingesetzt.
Die Bohranlage soll zur Minimierung der Schallemission vollständig mit Strom aus dem öffentlichem Netz gespeist werden.
Inhalt der bergrechtlichen Zulassung
Der oben beschriebene Antrag wurde am 13.07.2010 befristet zum 25.05.2011 vom LGB zugelassen. Es wurden mit der Zulassung Auflagen festgelegt:
- Kurzfristige Testarbeiten zum Freifördern mit Kopfdrücken unter 15 bar bei der Reinjektion sind zulässig.
- Es wird eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 10 Mio. € für den einzelnen Schadensfall und Gesamtdeckung im Kalenderjahr gefordert. Stattdessen kann auch eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft anerkannt werden.
- Die im Hauptbetriebsplan geforderte Sicherheitsleistung gilt auch für diesen SBP.
- Es muss eine Löschwassermenge von 1600 l/min im Umkreis von 300 m zur Verfügung stehen.
- Es ist für die Bohranlage anzustreben, dass sich die Lärmschutzmassnahmen zur Minimierung von Lärmbelästigung der Anwohner nach der TA-Lärm richten, obwohl diese für die Bohranlage im Sinne einer Baustelle nicht zu beachten ist.
- Das seismische Monitoring und das erforderliche Messnetz sind zur Erfassung der Hintergrundseismizität bis spätestens zur Niederbringung der Ankerrohrtour einzurichten.
- Zur Aufnahme der Fördertests muss das Schwingungsmessnetz errichtet und ein Geschwindigkeitsmodell erstellt sein.
- Vor Durchführung der Stimulation ist dem LGB ein weiterer Sonderbetriebsplan vorzulegen.
Die Zulassung ist noch nicht bestandskräftig.
Das Befristungsende wurde wegen des laufenden Verfahrens auf den 25.05.2012 geändert.
Vorliegende Gutachten
Es liegt eine Lärmmessung der Kötter Consulting Engineers KG vom 18.04.2008 vor.

