Wasserwirtschaftliche und hydrogeologische Prüfgebiete für Erdwärmesonden
Die Karte zur Standortqualifizierung soll dazu beitragen, das Verwaltungsverfahren zum Bau von Erdwärmesonden weiter zu vereinfachen. Sie wurde im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (MUFV), vom Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) und dem Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) gemeinsam erarbeitet.
Da die Bohrung an sich die Hauptgefährdung für das Grundwasser darstellt, muss gewährleistet sein, dass über den Ringraum kein Sickerwasser in den Grundwasserleiter gelangt und dass keine Grundwasser-Stockwerke hydraulisch kurzgeschlossen werden, was u.a. zu unerwünschten hydrochemischen Veränderungen führen kann.
Außerhalb wasserwirtschaftlich genutzter Gebiete sowie in hydrogeologisch unkritischen Gebieten ist bei vollständiger Ringraumabdichtung mit einer Bentonit/Zement- Suspension entsprechend der VDI - Richtlinie 4640 der Bau von Erdwärmesonden im Hinblick auf den Grundwasserschutz unkritisch.
In den kritischen Gebieten ist eine Bewertung durch die Fachbehörden (Regionalstellen WaAbBo der Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd oder LUWG oder LGB) notwendig.
Kritische Gebiete sind:
- Abgegrenzte Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete
- Abgegrenzte Schutzbereiche für genutzte Mineralwassergewinnungen
- Mögliche Einzugsgebiete von Trinkwasser- Gewinnungsanlagen ohne Schutzgebiet
- Mögliche Einzugsgebiete von Heilquellen ohne Schutzgebiet und genutzte Mineralwasservorkommen ohne abgegrenzte Schutzbereiche
- Nahbereich von privaten Brunnen und Quellen mit gehobenem Wasserrecht (Bewilligung, gehobene Erlaubnis)
- Bereiche in denen mit erhöhten Kohlensäuregehalten zu rechnen ist, durch die das Abdichtungsmaterial zerstört werden könnte.
- Mögliche artesische Druckverhältnisse sowie Karstgebiete und tektonisch sehr komplexe Bereiche durch die eine wirksame Abdichtung der Bohrung erschwert bzw. auch verhindert wird.
Durch künstlich geschaffene Hohlräume, wie die Untertageabbaue vor allem des Altbergbaus kann u.U. die Funktionstüchtigkeit der Anlage zur Erdwärmegewinnung massiv beeinträchtigt werden. Da von den bekannten Abbaustrecken noch keine digitalen Daten vorliegen, können diese Bereiche in der Karte nicht berücksichtigt werden. Möglich ist die Abfrage nach Gemeinden, in denen ein Untertageabbau erfolgte bzw. noch erfolgt. Die Bauherren sollten bereits bei Anfragen oder bei Einreichung der Antragsunterlagen von der Genehmigungsbehörde darauf hingewiesen werden, damit sie sich bei der Ortsgemeinde, in Ausnahmefällen auch bei der Bergbehörde (LGB) informieren können, ob der Standort betroffen ist.
Jeder Bauherr hat sich bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Untere Wasserbehörde der Kreis- bzw. Stadtverwaltungen) zu informieren, ob sich auf dem Grundstück selbst oder in der Nähe eine kartierte Altablagerung befindet. Durch die Bohrung besteht die Gefahr der Verschleppung von Schadstoffen in das Grundwasser bzw. in tiefere Grundwasserleiter.
Achtung: Die Abgrenzung von Wasserschutzgebieten ist bei weitem noch nicht abgeschlossen, so dass laufend neue hinzukommen oder bestehende auch aufgehoben werden. Die Genehmigungsbehörde muss sich deshalb vergewissern, dass in den unkritischen Bereichen keine neuen Abgrenzungen erfolgt sind. Der Stand der Karte ist vermerkt, jeweils zum Jahresende erfolgt eine Aktualisierung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem vom MUFV herausgegebenen Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden.

