Änderung des StandAG: Einschränkung der erforderlichen Stellungnahmen

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat informiert, dass außerhalb des identifizierten Gebietes (Abb. 1) Stellungnahmen für Vorhaben mit Eingriffstiefen von über 100 m nach den Vorgaben des Standortauswahlgesetzes (StandAG) nicht mehr erforderlich sind. Grundlage hierfür ist das „Gesetz zur Anpassung der Kostenvorschriften im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle“, das am 01.01.2021 in Kraft getreten ist.

Zugleich ist bei geplanten Eingriffen über 100 m Tiefe innerhalb dieser Fläche auf der Grundlage der neuen Auslegungshilfe (Dezember 2020) das Einvernehmen mit BASE weiterhin herzustellen.

Das LGB wird daher alle hier vorliegenden Aufträge – im Wesentlichen handelt es sich um Anlagen zur privaten Gewinnung von Erdwärme – prüfen und mit einer entsprechenden Stellungnahme an die Antragsteller zurücksenden.

Abb. 1: Teilgebiet in RLP auf der Grundlage der BGE-Veröffentlichung mit den Kreisgrenzen