Bekanntgabe des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz

Bekanntgabe des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung über das Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung für das geplante Vorhaben „Errichtung und Betrieb einer Flüssiggaslagereinrichtung auf dem Betriebsgelände des bergrechtlich zugelassenen Tontagebaus „Guterborn“ in der Gemarkung Boden, Verbandsgemeinde Montabaur, Landkreis Westerwald“

Die Firma Goerg & Schneider, als Betreiberin des bergrechtlich zugelassenen Tontagebaus „Guterborn“ der Gemarkung Boden zugehörig zur Verbandsgemeinde Montabaur im Landkreis Westerwald, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Flüssiggaslagereinrichtung, mit einem Fassungsvermögen von 62.000 Liter und 28 Tonnen, auf der Betriebsfläche des Tagebaus.

Bei dem Tagebau „Guterborn“ handelt es sich um einen bestehenden, bergrechtlich genehmigten Tontagebau mit Schamottenbrennerei. Durch das geplante Vorhaben soll die Versorgung mittels des Flüssiggas-Lagerbehälters dem Heißgaserzeuger in der Tonmahlanlage als Ersatz für die bestehende Erdgasversorgung dienen und zur Einsparung von Erdgas beitragen. Für diese Versorgung wird ein 62 m3 Flüssiggas- Lagerbehälter als Hünengrab, am ehemaligen Dieseltankstandort, eingelagert.

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