Bekanntgabe des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)

Bekanntgabe des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) über das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung nach § 7 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Die Firma Neptune Energy Deutschland GmbH betreibt im Konsortium mit der Firma Palatina
GeoCon GmbH & Co. KG die Entwicklung der im bergrechtlichen Bewilligungsfeld Römerberg-
Speyer befindlichen Erdöllagerstätte. Auf den beiden Betriebsplätzen (CP 1 und CP 2) erfolgt auf
Grundlage der bestehenden Genehmigungen und Zulassungen eine Gewinnung von Erdöl. Zur
weiteren Erkundung und Entwicklung der Lagerstätte soll die Tiefbohrung Römerberg 6 auf dem
zugelassenen Betriebsplatz CP 1 abgeteuft werden.

Mit Schreiben vom 09.07.2018 beantragte die Neptune Energy Deutschland GmbH die
Feststellung der UVP-Pflicht aufgrund § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UVPG i.V.m. § 1 Satz 1 Nr. 10a
UVP-V Bergbau.

Die Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass die Umweltauswirkungen der geplanten Tiefbohrung
Römerberg 6 in ihrer Größe, Ausdehnung und Wirkintensität nicht als erheblich zu bewerten sind.
Diese Einschätzung berücksichtigt insbesondere, die technische Ausführung, die Lage in einem
Industriegebiet, sowie die mehrjährigen Erfahrungen des laufenden Betriebs.

Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht nicht.

Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.