Bekanntgabe des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)
über das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Die geox GmbH betreibt die Gewinnung von Erdwärme in Landau. Die Erdwärmegewinnung am Geothermiestandort Landau wurde mit Zulassung des Hauptbetriebsplans am 02.11.2007 erstmalig durch das LGB zugelassen. Die Betreiberin beabsichtigt die Errichtung einer weiteren Tiefbohrung zur Gewinnung von Erdwärme.
Mit Schreiben vom 01.06.2021 beantragte die geox GmbH die Feststellung, ob für die Errichtung einer Tiefbohrung zur Gewinnung von Erdwärme eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung aufgrund § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UVPG i.V.m. § 1 Satz 1 Nr. 10a UVP-V Bergbau besteht.
Die Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass für dieses Vorhaben die Umweltauswirkungen in ihrer Größe, Ausdehnung und Wirkintensität nicht als erheblich zu bewerten sind. Diese Einschätzung berücksichtigt insbesondere, dass es sich um eine temporäre Maßnahme handelt und bereits zwei artgleiche Maßnahmen (Tiefbohrmaßnahmen) ausgeführt wurden. Hinzu kommt, dass bereits mehrjährige Erfahrungen in der Erdwärmegewinnung an dem Standort vorliegen und u.a. die technische Ausführung der Sicherheits- und Steuerungsanlagen sowie die fortlaufende Überwachung von Umweltparametern auf die Vermeidung von Umweltauswirkungen ausgelegt sind.
Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht nicht.
Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.