Bekanntmachung des Landesamtes für Geologie und Bergbau

Bekanntmachung des Landesamtes für Geologie und Bergbau.

Gemäß § 74 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Neufassung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 25 des Gesetzes vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846) geändert worden ist, wird bekannt gegeben:

Der Plan für die Zulassung des bergbaulichen Vorhabens der Erweiterung des Lavasandtagebaus „Daun 14“ auf dem Gebiet der Stadt Daun in der Verbandsgemeinde Daun im Landkreis Vulkaneifel der Firma Dieter Stolz e. K. -Inhaber Rene Stolz- 53949 Dahlem-Baasem, wird gemäß § 52 Abs. 2a in Verbindung mit den §§ 57a und b Bundesberggesetz vom 13.08.1980 (BGBl. I 1310), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. l S. 2808) geändert worden ist, in Verbindung mit den §§ 72 bis 74 VwVfG festgestellt.

Eine Ausfertigung des Beschlusses und des festgestellten Planes für dieses Vorhaben liegt in der Zeit vom

22.07.2019 bis 05.08.2019

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, zu den folgenden Dienstzeiten:

Montag bis Mittwoch    08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag     08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag    08:00 - 12:00 Uhr

Ferner ist Einsichtnahme beim Landesamt für Geologie und Bergbau, Emy-Roeder-Str. 5, 55 129 Mainz, zu folgenden Dienstzeiten möglich:

montags von 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 15.30 Uhr,
dienstags von 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 15.30 Uhr,
mittwochs von 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 15.30 Uhr,
donnerstags von 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 15.30 Uhr,
freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr.

Der Planfeststellungsbeschluss kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch angefordert werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen, die keine Ausfertigung erhalten haben, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 S. 3 VwVfG).
Der Planfeststellungsbeschluss sowie die Planunterlagen sind neben dem obigen Bekanntmachungstext gem. § 27 a VwVfG ebenfalls auf der Internetseite des LGB aufrufbar.