Bekanntmachung des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz

Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses „Nonnenfels-Eisensteiner Kopf“ vom 18.09.2017

Gemäß § 74 Abs. 4 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Neufassung vom 23.01.2003 (BGBl. l S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. l S. 2745), wird bekannt gegeben:

Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben Feldspattagebau „Nonnenfels-Eisensteiner Kopf“ auf dem Gebiet der Stadt Kirchheimbolanden wird gemäß § 52 Abs. 2a i. V. m. §§ 57a und 57b Bundesberggesetz (BBergG) vom 13.08.1980 (BGBl. l S. 1310), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. l S. 2808), i. V. m. §§ 72 bis 74 VwvfG festgestellt.

Eine Ausfertigung des Beschlusses und des festgestellten Planes für dieses Vorhaben liegen in der Zeit vom

09.10.2017  bis  22.10.2017

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden, Neue Allee 2, Zimmer 210, 67292 Kirchheimbolanden zu den folgenden Zeiten:
Montag 08:00 – 12:00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr  
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr  und
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

zur Einsicht aus.

Daneben besteht (gem. § 27a VwVfG) die Möglichkeit den Planfeststellungsbeschluss und den Rahmenbetriebsplan auf der Internetseite des LGB (download) einzusehen.

Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren
Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Auslegung in der Verbandsgemeindeverwaltung) gilt der Beschluss gegenüber den Betroffenen, die keine Ausfertigung erhalten haben, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 S. 3 VwVfG).