Coronavirus - Auswirkungen auf die Bergbauindustrie

Auf Grund der staatlichen und der erforderlichen betrieblichen präventiven Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zeichnet es sich ab, dass vielfältige Probleme auf die Unternehmen zukommen, den gesetzlichen und behördlichen Anforderungen nachzukommen. Das LGB hat auf seiner Homepage bereits Hinweise zu den Auswirkungen auf die Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung gegeben. Probleme können auch u.a. bei der Einhaltung von gesetzlich oder behördliche vorgegebenen Fristen für Prüfungen, Meldungen etc. auftreten. Es kann in Einzelfällen auch vorkommen, dass es bei der Arbeitszeitgestaltung einzelner Beschäftigter einschließlich der Einhaltung der Sonn- und Feiertagsruhe zu Auslegungsproblemen des zulässigen gesetzlichen Gestaltungsspielraumes kommt.

Das LGB ist angehalten und bemüht, im jedem Einzelfall den zur Verfügung stehenden Ermessenspielraum zu nutzen, um pragmatische Lösungen für die Probleme der Betriebe und deren Beschäftigten zu finden, die insbesondere im Zusammenhang mit der Lage in Folge der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie auftreten. Voraussetzungen sind, dass bei Umsetzung der Maßnahmen der ordnungsgemäße Zustand des Betriebes sowie Leben, Gesundheit und Sachgüter Beschäftigter oder Dritte nicht gefährdet werden und in jedem Fall eine vorhergehende Absprache. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Referates Bergaufsicht stehen unter office(at)lgb-rlp.de für eine Beratung und die Abstimmung der Maßnahmen gerne zur Verfügung.


Für Rückfragen und Anmerkungen stehen meine Mitarbeiter und ich gerne zur Verfügung.

Prof. Dr. Georg Wieber