Geologiedatengesetz in Kraft getreten

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das Geologiedatengesetz (GeolDG) in Kraft.

Das LGB stellt sich diesen neuen Herausforderungen, um neben den Pflichten zur digitalen Sicherung und Aufbewahrung geowissenschaftlicher Daten auch die Veröffentlichungspflichten erfüllen zu können, die u.a. für die Standortsuche nach einem Endlager für radioaktive Abfälle benötigt werden.

Um den neuen gesetzlichen Aufgaben nachzukommen, wurden im LGB bereits umfangreiche Vorarbeiten geleistet, die intensiv fortgeführt werden.

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