Jetzt life: Die ersten bergrechtlichen Anträge können online gestellt und in der Bergbehörde digital bearbeitet werden

In Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Sachsen sind seit dem 1. August 2022 die ersten digitalen Verwaltungsleistungen der Bergbehörden gestartet. Unternehmen können nun digitale Anträge auf Erteilung der Bergbaukonzessionen "Erlaubnis" zur Aufsuchung von bestimmten Bodenschätzen elektronisch auf der Antragsplattform "BergPass" stellen.

Bund und Länder haben zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) die Federführung untereinander aufgeteilt. Für den Bereich Bergbau ist Rheinland-Pfalz das federführende Land.

In dem Projekt im Bereich Bergbau haben 14 Bundesländer ein zentrales Antragsportal "BergPass" für die Bergbehörden gemeinsam erarbeitet, das auf einer gleichnamigen Lösung basiert, die erstmals im Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Hannover entwickelt wurde. Die komplexen bergrechtlichen Genehmigungsverfahren sind nun übersichtlicher und einheitlich gestaltet. Zunächst sind die Anträge neben Rheinland-Pfalz auch in Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein verfügbar. Der Verfügbarkeit in den übrigen teilnehmenden Ländern wird vorbereitet.

Über 30 weitere im Bundesberggesetz verankerte Verwaltungsleistungen, wie die Betriebspläne als zentrale Genehmigungsanträge für Bergbauvorhaben, werden derzeit digitalisiert und sukzessive in den nächsten Monaten online zur Verfügung gestellt. Damit wird der Genehmigungsprozess anwenderfreundlicher und transparenter.

Die digitale Weiterbearbeitung der eingehenden Anträge bei den Bergbehörden in dem Programm "BIS" (Bergbau-Informationssystem) ist ab 27. Oktober 2022 verfügbar. BIS wurde ursprünglich vom Sächsischen Oberbergamt in Freiberg erarbeitet und wird den an dem Projekt teilnehmenden Ländern zur Verfügung gestellt.

Die Kombination aus Antragsverfahren "Bergpass" und Fachverfahren "BIS" sorgt für ein transparenteres und übersichtliches Verfahren für Antragstellende und Behörden, das die Genehmigungsverfahren vereinheitlichen und beschleunigen soll.

Die teilnehmenden Länder sind: Bremen, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.