Mustergliederung Obligatorischer Rahmenbetriebsplan

Das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz bietet nun eine Rahmenbetriebsplan-Richtlinie für obligatorische Rahmenbetriebspläne gemäß § 52 Abs. 2a Bundesbeggesetz (BBergG) zur Orientierung für Unternehmer unter LGB-Downloads in der Unterrubrik Bergbau/ Bergbau allgemein an.