Umsetzung des Geologiedatengesetzes – Anzeige von geologischen Untersuchungen und Bohrungen

Das seit dem 30. Juni 2020 geltende Geologiedatengesetz (GeolDG) führt zu umfangreichen Änderungen bei der Erfüllung von Aufgaben durch das LGB. Hierbei bitten wir um Ihre Unterstützung.

  1. Die Anzeige von Bohrungen wurde neu gestaltet. Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben (§ 14 GeolDG) erfolgt die Übermittlung der Nachweisdaten (§ 8 GeolDG) digital. In einem ersten Schritt wurde hierzu auf der Website des LGB ein neues Formular eingestellt, das in einem Merkblatt erläutert wird.
  2. In demselben Formular werden dem LGB auch die geplanten geologischen Untersuchungen angezeigt.
  3. Die Anzeigen erfolgen ausschließlich (§ 16 Abs. 1 GeolDG) elektronisch über das Formular. Andere Mitteilungsformen (eigenes Formular, Fax, Brief etc.) sind nicht zulässig.
  4. Nach der internen Bearbeitung erhalten Sie eine elektronische Bestätigung, die eine (eindeutige) Identifikationsnummer (GUID) enthält.
  5. Bitte verwenden Sie diese GUID für die Lieferung der Fach- und Bewertungsdaten (§ 9 und 10 GeolDG) nach Abschluss der Bohrung(en) bzw. Untersuchungen, damit eine Zuordnung zu den Nachweisdaten möglich ist.
  6. Bitte senden Sie die Ergebnisse der Bohrungen und geologischen Untersuchungen ebenfalls an geologiedatengesetz(at)lgb-rlp.de. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie verpflichtet sind, die Daten nach Fach- und Bewertungsdaten zu kennzeichnen.
  7. Fragen und Anregungen zum GeolDG nimmt das LGB unter der E-Mail-Adresse geologiedatengesetz(at)lgb-rlp.de gerne auf.