Zwischenbericht der Standortsuche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle – Betroffenheiten in Rheinland-Pfalz

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat heute den im Standortauswahlgesetz (StandAG) vorgeschriebenen Zwischenbericht veröffentlicht. In diesem sind die Gebiete in Deutschland ausgewiesen, die günstige geologische Voraussetzungen für eine sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle aufweisen. Voraussetzung ist u.a. das Auftreten von einem der drei Wirtsgesteine (Tonstein, Salz, Kristallin) in Tiefen zwischen 300 m und 1.500 m.

In Rheinland-Pfalz nicht ausgeschlossen von der weiteren Suche ist ein Gebiet, das von Nierstein – Gau-Bickelheim nach Süden bis fast nach Edenkoben reicht (PDF). Hier werden von der BGE Kristallin als Wirtsgesteine vermutet. Nach dem Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG (BGE Stand 28.09.2020: S. 165) befindet sich das Teilgebiet „im Grundgebirge der Mitteldeutschen Kristallinzone und weist Mächtigkeiten zwischen 200 Metern und 1 200 Metern auf. Die Oberfläche des Teilgebiets befindet sich in einer Teufenlage von 300 Metern bis 1 300 Metern unterhalb der Geländeoberkante“.

Die übrige Landesfläche ist nach den gesetzlich festgelegten Ausschlusskriterien gemäß als Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle nicht geeignet.
In dem nächsten Schritt werden die Standortregionen für die übertägige Erkundung ermittelt (§ 14 StandAG).
Karte des Teilgebietes in Rheinland-Pfalz. Grundlage: Karte der BGE