Bekanntgabe des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)

Bekanntgabe des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) über das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung nach § 7 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Die Pfalzwerke geofuture GmbH betreibt die Gewinnung von Erdwärme. Das Geothermievorhaben Insheim wurde mit Zulassung des Hauptbetriebsplans am 12.11.2012 erstmalig durch das LGB grundsätzlich zugelassen und befindet sich seither in Betrieb.

Mit Schreiben vom 13.09.2018 beantragte die Pfalzwerke geofuture GmbH die Feststellung der UVP-Pflicht aufgrund § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UVPG i.V.m. § 1 Satz 1 Nr. 10a UVP-V Bergbau für die Erdwärmegewinnung des Geothermiekraftwerkes Insheim.

Die Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass die Umweltauswirkungen des Geothermiekraftwerk Insheim in ihrer Größe, Ausdehnung und Wirkintensität nicht als erheblich zu bewerten sind. Diese Einschätzung berücksichtigt insbesondere die technische Ausführung der Sicherheits- und Steuerungsanlagen, die unmittelbare Lage an der BAB A 65, sowie die mehrjährigen Erfahrungen des laufenden Kraftwerkbetriebs.

Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht nicht.

Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.