Bekanntmachung des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz

Bekanntmachung des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz über den Erörterungstermin gem. § 73 Abs. 6 VwVfG zum Rahmenbetriebsplan Nickenich 5 – Erweiterung Breitholz

Die Rheinische Provinzial-Basalt- und Lavawerke GmbH & Co. ohG (RPBL) mit Sitz in Sinzig/Rhein beantragte mit Schreiben vom 02.02.2017 beim Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) die Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes „Nickenich 5/ Erweiterung Breitholz“ gemäß § 52 Abs. 2 a BBergG (Bundesberggesetz vom 13.08.1980 (BGBI. I S. 1310), in der Fassung vom 31.07.2009 (entsprechend der letzten Änderung durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. l S. 2808)) i. V. m. § 1 Nr. 1 b) dd) UVP-V-Bergbau (Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13 Juli 1990 (BGBl. l S. 1420), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 24 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. l S. 2808).

Im Bereich des Abbaufeldes „Nickenich 5“ wird bereits seit mehr als 40 Jahren Lavasand im Tagebau gefördert, nun ist die Erweiterung (Fläche ca. 10,8 ha) in nordwestliche Richtung (Flur 6, „Auf Breitholz“) geplant. Das bergbauliche Vorhaben befindet sich linksrheinisch am Nordwestrand des Mittelrheinischen Beckens etwa 5 km westlich der Stadt Andernach. Der Betrieb liegt etwa zu gleichen Teilen in der Gemarkung Eich, Stadt Andernach und in der Gemarkung Nickenich, Verbandsgemeinde Pellenz. Das Erweiterungsgebiet „Breitholz“ liegt in der Gemarkung Eich. Die Anbindung der Abbaufläche an das öffentliche Straßennetz erfolgt über die Eicher Straße und L 116 an die weiteren Straßenwege.

Die Antragsunterlagen wurden nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Pellenz, der Stadtverwaltung Andernach  und dem LGB vom 20.03.2017 bis 19.04.2017 für jedermann zur Einsicht ausgelegt.

Innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung bestand die Gelegenheit, Einwendungen gegen den Plan zu erheben.

Das LGB beabsichtigt nunmehr entsprechend § 73 Abs. 6 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz vom 23.01.2003 (BGBl. l S. 102), zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 2 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. l S. 2745)),  die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten zu erörtern.

Dazu findet am

Montag, 25. September 2017,
ab 10.00 Uhr,
im Schulungszentrum Baggerado GmbH & Co KG, Auf dem Teich 1, 56645 Nickenich

ein Erörterungstermin statt.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (§ 68 Abs. 1 VwVfG). Teilnahmeberechtigt sind:

  • Bürgerinnen und Bürger, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben,
  • Betroffene,
  •  Vertreterinnen und Vertreter, der am Verfahren beteiligten Behörden und Verbände,
  • Vetreterinnen und Vertreter des Trägers des Vorhabens,
  • Gutachter und Sachverständige
  • Gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte und Sachbeistände der Teilnahmeberechtigten,
  • Mitarbeitende der Planfeststellungsbehörde.

Die Verhandlungsleitung kann nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Personen zulassen, sofern keiner der Teilnahmeberechtigten widerspricht (§ 68 Abs. 1 VwVfG).

Bitte halten Sie zwecks Legitimation einen Personalausweis bereit.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können (§73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG),
  • die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen auch bei Ausbleiben von Beteiligten erörtert werden (§ 67 Abs. 1  VwVfG),
  • durch die Teilnahme an dem Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten nicht erstattet weden,
  • die Bekanntgabe eines ergehenden Planfeststellungsbeschlusses nach Maßgabe des § 74 Abs. 4 und 5 VwVfG erfolgt.

 Dieser Bekanntmachungstext findet sich auch auf der Internetseite des LGB.