Bekanntmachung des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Bekanntmachung gem. § 19 Abs. 2 des Bundesberggesetzes über den Antrag auf Aufhebung der Bewilligung „HWK Loebstraße“ für den Bodenschatz Erdwärme und die im Zusammenhang mit ihrer Gewinnung auftretenden anderen Energien (Erdwärme)
ie Handwerkskammer Trier, Loebstraße 18 in 54292 Trier, hat als Bewilligungsinhaberin den Antrag auf Aufhebung der Bewilligung „HWK Loebstraße“ für den Bodenschatz Erdwärme und die im Zusammenhang mit ihrer Gewinnung auftretenden anderen Energien (Erdwärme) gestellt.
Mit Bescheid vom 19. Oktober 2023 wurde die Bewilligung dem Antrag entsprechend vollständig aufgehoben.
Mit dieser Bekanntgabe der Aufhebung im amtlichen Veröffentlichungsblatt der zuständigen Behörde erlischt die Bewilligung in dem Umfang, in dem sie aufgehoben wurde.