Bekanntmachung des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz

über den Erörterungstermin gem. § 73 Abs. 6 VwVfG zum Rahmenbetriebsplan Zusammenlegung der Tagebaue Niederberg und Pfeffelbach.

Die Westricher Naturstein Vertriebs GmbH & Co. KG (WENA) mit Sitz in Thallichtenberg beantragte mit Schreiben vom 25.04.2017 beim Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) die Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes „Zusammenlegung der Tagebaue Niederberg und Pfeffelbach zum Feldspattagebau Niederberg - Pfeffelbach“ gemäß § 52 Abs. 2 a BBergG (Bundesberggesetz vom 13.08.1980 (BGBI. I S. 1310), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. l S. 2808)) i. V. m. § 1 Nr. 1 b) dd) UVP-V-Bergbau (Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13 Juli 1990 (BGBl. l S. 1420), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 24 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. l S. 2808)).

Der Tagebau Niederberg und der unmittelbar südlich angrenzende Tagebau Pfeffelbach sollen zu einem Tagebau zusammengelegt werden. Das bergbauliche Vorhaben befindet sich auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Pfeffelbach, östlich der Landesstraße L 349 zwischen den Ortsgemeinden Pfeffelbach und Thallichtenberg, südlich der Burganlage Lichtenberg. Die Erweiterung des zusammengelegten Feldspattagebaus Niederberg-Pfeffelbach umfasst eine Fläche von ca. 11 ha.

Die Antragsunterlagen wurden nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel und dem LGB vom 01.06.2017 bis 30.06.2017 für jedermann zur Einsicht ausgelegt.

Innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung bestand die Gelegenheit, Einwendungen gegen den Plan zu erheben.

Das LGB beabsichtigt nunmehr, entsprechend § 73 Abs. 6 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz vom 23.01.2003 (BGBl. l S. 102), zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 2 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. l S. 2745)), die rechtzeitig eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten zu erörtern.

Dazu findet am

Mittwoch,  03. April 2019,
ab 10:30 Uhr,
im Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Pfeffelbach,
Kuseler Straße 9, 66871 Pfeffelbach

ein Erörterungstermin statt.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (§ 68 Abs. 1 VwVfG). Teilnahmeberechtigt sind:

  • Bürgerinnen und Bürger, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben,
  • Betroffene,
  • Vertreterinnen und Vertreter der am Verfahren beteiligten Behörden und Verbände,
  • Vertreterinnen und Vertreter des Träger des Vorhabens,
  • Gutachter und Sachverständige,
  • Gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte und Dachbeistände der Teilnahme-berechtigten und
  • Mitarbeitende der Planfeststellungsbehörde,

Die Verhandlungsleitung kann nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Personen zulassen, sofern keiner der Teilnahmeberechtigten widerspricht (§ 68 Abs. 1 VwVfG).

Bitte halten Sie zwecks Legitimation einen Personalausweis bereit.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können (§ 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG),
  • die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen auch bei Ausbleiben von Beteiligten erörtert werden (§ 67 Abs. 1 VwVfG),
  • durch die Teilnahme an dem Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten nicht erstattet werden,
  • die Bekanntgabe eines ergehenden Planfeststellungsbeschlusses nach Maßgabe des § 74 Abs. 4 und 5 VwVfG erfolgt.

Dieser Bekanntmachungstext findet sich auch auf der Internetseite des LGB.