Bekanntmachung des Landesamtes für Geologie und Bergbau über den Antrag auf Aufhebung der Bergwerkseigentume an den Belehnungen „Waffenfeld“, „Nassau“ und „Oranien“ auf Braunkohle

as Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Abraham-Lincoln-Straße 38-42 in 65189 Wiesbaden, hat als Bergwerkseigentümerin den Antrag auf Aufhebung des Bergwerkseigentums an den Belehungen „Waffenfeld“, „Nassau“ und „Oranien“ auf Braunkohle gestellt.

Das Bergwerkseigentum „Nassau“ liegt in der Gemeinde Dreisbach, Stockum/Püschen, Ailertchen, Langenhahn, Bellingen, Hardt, Nistertal, Hahn, Halbs, Westerburg und Brandscheid im Westerwaldkreis. Es ist eingetragen im Berggrundbuch von Westerburg, Blatt 84, des Amtsgerichts Westerburg.

Das Bergwerkseigentum „Waffenfeld“ liegt in der Gemeinde Fehl-Ritzhausen, Oberroßbach, Niederroßbach, Neustadt, Hellenhahn-Schellenberg, Pottum und Höhn im Westerwaldkreis. Es ist eingetragen im Berggrundbuch von Westerburg, Blatt 85, des Amtsgerichts Westerburg.

Das Bergwerkseigentum „Oranien“ liegt in der Gemeinde Stockhausen-Illfurth, Bad Marienberg, Großseifen, Fehl-Ritzhausen und Nisterau im Westerwaldkreis. Es ist eingetragen im Berggrundbuch von Westerburg, Blatt 86, des Amtsgerichts Westerburg.

Mit der Aufhebung erlischt das Bergwerkseigentum. Zugleich gehen auch alle am Bergwerkseigentum bestehenden dinglichen Rechte unter. Jeder dinglich Berechtigte hat deshalb gemäß § 20 Abs. 3 Bundesberggesetz vom 13.8.1980 (BGBl. I S. 1310) in der derzeit gültigen Fassung das Recht, die Zwangsversteigerung zu beantragen. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten vom Tag der Bekanntmachung dieser Veröffentlichung bei dem Amtsgericht Westerburg als dem zuständigen Gericht zu stellen.

Sollte ein Antrag auf Zwangsversteigerung nicht gestellt werden oder das Zwangsversteigerungsverfahren nicht zur Erteilung des Zuschlags führen, wird das Bergwerkseigentum aufgehoben.