Für die Anzeige und Übermittlung geologischer Daten nach dem Geologiedatengesetz stellt das LGB die folgende Online-Anwendung bereit
Anzeige geologischer Untersuchungen und Bohrungen Rheinland-Pfalz
Die Online-Anwendung ermöglicht u. a.:
- die Anzeige geologischer Untersuchungen und Bohrungen als Nachweisdaten nach § 8 GeolDG
- die Anzeige von Bohrungen mit einer Endteufe über 100 m nach § 127 BBergG
- die Übermittlung der Untersuchungsergebnisse nach § 9 und § 10 GeolDG sowie die Kategorisierung der Daten als Fach- und Bewertungsdaten
- die Mitteilung von Änderungen der Planungsdaten z. B. Nichtdurchführung der Untersuchung
Nach dem GeolDG sind geplante geologische Untersuchungen und Bohrungen in Rheinland-Pfalz mindestens 2 Wochen vor Untersuchung- bzw. Bohrbeginn beim LGB anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt durch die Auftraggebenden oder die mit der Durchführung Beauftragten, wie z. B. Bohrfirmen, Ingenieurbüros, beratende Firmen.
Anzeigepflichtig sind:
- Bohrungen/Rammkernsondierungen und
- Schürfe
sowie geowissenschaftliche Untersuchungen, wie z. B.:
- Baugrund- oder hydrogeologische Untersuchungen
- Aufnahmen geologischer Aufschlüsse (z. B. Hang- oder Böschungsaufnahmen bzw. -sicherungen)
- geowissenschaftliche Kartierungen
- geophysikalische Linien- und Flächenuntersuchungen (z. B. Seismik, Geoelektrik, Gravimetrie)
- hydro-, gas- bzw. geochemische Flächenuntersuchungen
- geohydraulische Untersuchungen (z. B. Stichtagsmessungen)
- geotechnische bzw. ingenieurgeologische Messungen (z. B. Inklinometer, Extensometer) sowie
- geologisch/tektonische Messungen
Nach Abschluss der Untersuchung sind die erhobenen Fachdaten und Bewertungsdaten an das LGB zu übermitteln. Hierfür verwenden Sie den in der Bestätigungsnachricht Ihrer Anzeige beigefügten Link, der Sie zum Anzeigen-Portal leitet. Im Anzeigen-Portal können Sie die Ergebnisse der Untersuchung, getrennt nach Fach- und Bewertungsdaten, hochladen und gemäß GeolDG kategorisieren.
Weiterführende Informationen finden Sie im Fragenkatalog zum Geologiedatengesetz (FAQ) sowie im Handbuch zur Anzeige geologischer Untersuchungen und Bohrungen RLP.