Datenanfragen nach dem Geologiedatengesetz
Für die Bereitstellung geologischer Daten (wie z. B. Schichtenverzeichnisse, Ausbaupläne, Seismikdaten), die noch nicht über den LGB-Kartenviewer veröffentlicht werden bzw. nicht in elektronischer Form vorliegen, senden Sie bitte eine schriftliche Anfrage an office(at)lgb-rlp.de und übermitteln das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular aus dem „Leitfaden zur Nutzung und Bereitstellung geologischer Daten des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz nach dem Geologiedatengesetz“ unter Downloads zum GeolDG.
Für die Bearbeitung werden u. a. folgende Angaben benötigt:
- Ihr Name, ggf. Firmensitz
- ggf. Name und Sitz des Auftraggebenden
- Grund der Datenanfrage
- Lage des Gebietes, für das geologische Daten benötigt werden bzw. Name der Bohrung / Seismik sowie
- welche geologischen Daten bereitgestellt werden sollen
Hinweise
- Im Rahmen des Geologiedatengesetzes können nur bereits vorhandene und freigegebene Daten zugänglich gemacht werden. Es werden keine zusätzlichen Daten erhoben oder weiter aufbereitet.
- Einschränkungen in der Datenweitergabe z. B. durch Schwärzungen können durch den Schutz von Bewertungsdaten nach § 28 GeolDG und Beschränkungen nach den §§ 31 und 32 GeolDG sowie nach spezialgesetzlichen Veröffentlichungsvorschriften, wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), bestehen.
- Die Bearbeitung der Datenanfrage kann bei umfangreichen Datenrecherchen und Schwärzungen gebührenpflichtig sein.
- Weder die nach § 14 Satz 1 GeolDG verpflichteten Personen noch die zuständige Behörde haften für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten geologischen Daten (§ 18 (1) Satz 2 GeolDG).
- Bei einer Neubearbeitung der bereitgestellten geologischen Daten zeigen Sie diese bitte als geologische Untersuchung unter https://geoldg.lgb-rlp.de an.