Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren des Basalttagebaus „Welsche Hütte“
Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Auffahrung des Basalttagebaus „Welsche Hütte“ der Basalt-Actien-Gesellschaft –Bergisch-Westerwälder Hartsteinwerke- (BAG), Linz auf dem Gebiet der Ortsgemeinden Nauroth, Nister, Luckenbach und Atzelgift im Westerwaldkreis und im Landkreis Altenkirchen
1. bergbauliches Vorhaben
Die BAG plant die Auffahrung des Basalttagebaus „Welsche Hütte“. Die Auffahrung ist nach den Angaben der Unternehmerin notwendig, um die Versorgung des heimischen Marktes mit Basalt zu gewährleisten. Die Planfläche für die Gewinnung umfasst ca. 23 Hektar. Weiterhin werden ca. 1,1 Hektar für die Anlage einer Transportbandanlage vom Tagebau Welsche Hütte zur Aufbereitungsanlage am Standort Nauberg benötigt. Der Geltungsbereich des Rahmenbetriebsplanes umfasst insgesamt eine Fläche von 64,6 Hektar.
Das bergbauliche Vorhaben soll entsprechend der Planunterlagen auf dem Gebiet der Ortsgemeinden Nauroth, Nister, Luckenbach und Atzelgift durchgeführt werden. Der Abbau ist auf Flurstücken in der Flur 8 in der Gemarkung Nauroth sowie in den Fluren 15 und 16 in der Gemarkung Nister vorgesehen. Die Transportband- und Versorgungsstraße ist über der Flur 35 in der Gemarkung Luckenbach, der Flur 8 in der Gemarkung Nauroth und der Flure 15 und 26 in der Gemarkung Nister geplant. Die Betriebsfläche „Nauberg“ ist mit Flur 36 der Gemarkung Atzelgift und mit Flur 35 der Gemarkung Luckenbach von dem berg¬baulichen Vorhaben tangiert. Die geänderte Wiedernutzbarmachung ist in der Ge¬markung Atzelgift in der Flur 36, in der Gemarkung Luckenbach, Flur 35 und in der Gemarkung Nister, Flure 25 und 26 vorgesehen.
2. Rechtsgrundlage
Das prozedurale Verfahren ist als bergrechtliches Planfeststellungsverfahren nach § 52 Abs. 2 a BBergG in Verbindung mit § 1 UVP-V-Bergbau ausgestaltet.
3. Verfahrensstand
Die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes wurde nach vorausgegangenem Scopingtermin mit Schreiben vom 23.11.2009 beim Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) beantragt. Der Rahmenbetriebsplan lag Anfang 2010 bei den Verbandsgemeinden Hachenburg, Bad Marienberg und Gebhardshain zur Einsichtnahme aus. Ein Erörterungstermin fand am 26.10.2010 in der Rundsporthalle in Hachenburg statt. In dem Termin wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Verbände sowie über 700 Einwendungen erörtert. Eine Niederschrift zum Erörterungstermin sowie ein Wortprotokoll wurden erstellt und den Verfahrensbeteiligten zugesandt.
4. Verfahrensfortgang
Aufgrund der vorläufigen Unterschutzstellung des Gebietes „Nauberg“ als Naturschutzgebiet durch die SGD Nord, Obere Naturschutzbehörde, wurde das bergrechtliche Verfahren ruhend gestellt bis eine endgültige Entscheidung zur Ausweisung des Naturschutzgebietes erfolgt ist.