Beratung im Rahmen von Erweiterungen, Neuanlagen oder Sanierungen von Friedhöfen und Friedwäldern
Ein Boden muss für die Erdbestattung geeignet sein, ohne dass die Gefahr von Geruchsbelästigung oder des Eindringens von Zersetzungsprodukten in das Grundwasser besteht. Darüber hinaus ist unabhängig von der Bestattungsart die Totenruhe zu wahren.
Die Städte und Gemeinden bei dieser gesetzlichen Aufgabe in Form von Stellungnahmen und Bodengutachten zu unterstützen und zu beraten, ist Aufgabe der Friedhofsberatung im Referat Bodenbewertung im Landesamt für Geologie und Bergbau. Das Themenheft „Bodenkundliche Anforderungen an die Neuanlage oder Erweiterung von Friedhöfen“ steht zum Herunterladen bereit.
Im Rahmen der obigen Aufgaben entsteht zur Zeit ein landesweites Friedhofskataster, welches aufgrund von Bodengutachten anlässlich der Anlage oder Erweiterung von Friedhöfen und Übertragung dieser Information auf Bodenflächendaten letztendlich flächendeckende Informationen über die potenzielle Eignung von Friedhöfen für die Erdbestattung zur Verfügung stellen wird.
Darüber hinaus bestehen Kontakte zu verschiedenen Institutionen, welches sich mit diesem Thema beschäftigen. Zum Beispiel beteiligt sich Rheinland-Pfalz an dem Projekt „Entwicklung einer umweltgerechten Erdbestattungspraxis im Hinblick auf die Folgewirkungen auf Böden, Grundwasser und Atmosphäre“ der Deutschen Bundes-stiftung Umwelt mit zwei Standorten.