Wasserwirtschaftliche und hydrogeologische Standortbewertung zur wasserrechtlichen Erlaubnisfähigkeit von Erdwärmesonden
Der Online-Dienst zur wasserwirtschaftlichen und hydrogeologischen Standortqualifizierung für die wasserrechtliche Erlaubnisfähigkeit von Erdwärmesonden trägt zur Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens beim Bau von Erdwärmesondenanlagen in Rheinland-Pfalz bei. Die Anwendung wurde im Auftrag der Ministerien für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MUEEF) sowie für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MKUEM) von den Landesämtern für Umwelt (LfU) sowie Geologie und Bergbau (LGB) erarbeitet. Sie ist Bestandteil des Leitfadens zur Nutzung von Oberflächennaher Geothermie mit Erdwärmesonden und liefert für die Genehmigungsbehörden, Planer und Bauherren Hinweise zur wasserrechtlichen Erlaubnisfähigkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass der bestehende Leitfaden hinsichtlich der Einschätzung der Erlaubnisfähigkeit in Heilquellenschutzgebieten in Teilen von der Standortbewertung der aktuellen Karte abweicht.
Der Online-Dienst ist eine interaktive Kartenanwendung. Durch Klicken auf den jeweiligen Standort öffnet sich ein Dialogfenster mit Informationen zum Standort, zur Genehmigungsfähigkeit sowie den Kontaktdaten bei den Wasser- sowie Fachbehörden.
Die Farbdarstellung der Kartenanwendung gibt Hinweise zur wasserrechtlichen Erlaubnisfähigkeit von Erdwärmesondenanlagen aus wasserwirtschaftlicher und hydrogeologischer Sicht:
Rot: Der Standort befindet sich in einem wasserwirtschaftlich besonders sensiblen Gebiet. Von wasserwirtschaftlicher Seite wird der Erlaubnisbehörde empfohlen, den Antrag abzulehnen. Eine gesonderte Prüfung durch das LfU und das LGB wird als nicht erforderlich erachtet.
Bei diesen Gebieten handelt sich um:
- Schutzzonen I, II, II S, III, III A, III/1, III/2, A, B, B I von festgesetzten bzw. im Verfahren befindlichen Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie den Schutzzone III B des Heilquellenschutzgebiets Bad Neuenahr-Ahrweiler aufgrund alter Rechtsvorschriften
- Innere Einzugsbereiche für Mineralwassergewinnungen
Orange: Der Standort befindet sich in einem wasserwirtschaftlich oder hydrogeologisch sensiblen Gebiet. Über die Erlaubnisfähigkeit lässt sich anhand dieser Anwendung keine Aussagen treffen. Eine fachliche Prüfung hinsichtlich der Erlaubnisfähigkeit durch die Fachbehörden (LfU/LGB) wird empfohlen. Gemäß Landeswassergesetz (LWG) ist das Benehmen mit der wasserwirtschaftlichen Fachbehörde herzustellen (§ 95 Abs. 1 Nr. 3 LWG).
Bei diesen Gebieten handelt es sich um:
- Äußere Einzugsbereiche für Mineralwassergewinnungen
- Umgebung von aktiv genutzten Wasserfassungen mit Wasserrecht ohne Schutzgebiet
- Schutzzone B II von festgesetzten bzw. im Verfahren befindlichen Heilquellenschutzgebieten
- Schutzzone IV des Heilquellenschutzgebiets Bad Neuenahr-Ahrweiler aufgrund alter Rechtsvorschriften
- Gebiete mit Vorkommen von Sulfatgesteinen
- Nahbereiche zu bekannten Gebieten mit vermuteten CO2-Vorkommen
- Bereiche mit wasserwirtschaftlich und hydrogeologisch relevantem Stockwerksbau, z. T. mit lokal stark bis artesisch gespanntem Grundwasser
- Bereiche mit erfasstem umfangreichen oberflächennahen Altbergbau
Grün: In den nachfolgenden Gebieten wird eine gesonderte Prüfung durch das LfU und/oder das LGB als nicht erforderlich erachtet. Gegebenenfalls werden zusätzlich zu den allgemein gültigen Mindestanforderungen weitere standortspezifische Auflagen empfohlen. Gemäß Landeswassergesetz (LWG) ist das Benehmen mit der wasserwirtschaftlichen Fachbehörde herzustellen (§ 95 Abs. 1 Nr. 3 LWG).
- Schutzzonen III B, III S, IV (Ausnahme Heilquellenschutzgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler aufgrund alter Rechtsvorschriften) von festgesetzten bzw. in Planung befindlichen Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten (standortspezifische Auflagen)
- CO2-Vorkommen in der weiteren Umgebung (standortspezifische Auflagen)
- Bereiche mit wasserwirtschaftlich relevantem Stockwerksbau (standortspezifische Auflagen)
- Wasserwirtschaftlich sowie hydrogeologisch weitgehend unkritische Gebiete.