Mitarbeiter dieses Referates bearbeiten die bergrechtlichen Zulassungen und Genehmigungen für Betriebe mit Bohrungen von über Tage (Bohrlochbergbau), die bergfreie Bodenschätze wie Kohlenwasserstoffe (Erdöl und Erdgas), Erdwärme oder Sole aufsuchen, gewinnen und aufbereiten.
Das Referat 3.2 ist neben dem Bohrlochbergbau und Markscheidewesen zuständig für das Berechtsamswesen, Feldes- und Förderabgaben, sowie Auskünften zu aktuellem und historischem Bergbau.