Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation beim Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB)
Mit den nachfolgenden Regeln bestimmt das LGB die Grundsätze für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung.
1. Die elektronische Kommunikation
Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind.
Für eine formfreie, elektronische Kommunikation, für die eine Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben ist (z.B.: Anfragen, allgemeine Mitteilungen, etc.), steht Ihnen unsere folgende zentrale E-Mail-Adresse zur Verfügung:
Weiterhin können natürlich an alle auf unserer Internetseite www.lgb-rlp.de angebotenen oder auf dem Briefkopf des LGB ausgewiesenen E-Mail-Adressen formfreie Nachrichten/Mitteilungen gesendet werden. Hierbei ist jedoch beachtlich, dass die versendeten Nachrichten ausschließlich von dem Adressaten persönlich gelesen werden können. Daher ist eine zeitnahe Bearbeitung im Falle urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheiten nicht gewährleistet.
Daneben besteht nach Maßgabe von § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über § 1 Absatz 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz Anwendung findet, die Möglichkeit einer formgebundenen, rechtsverbindlichen, elektronischen Kommunikation (siehe Ziffer 2). Eine formgebundene, rechtsverbindliche Kommunikation ist dann erforderlich, wenn z.B. eine Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet (wie z.B. bei der Einlegung eines Widerspruchs) und diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll.
2. Zugangseröffnung für die formgebundene, rechtsverbindliche, elektronische Kommunikation
Das LGB bietet Ihnen die Möglichkeit zur formgebundenen, rechtsverbindlichen, elektronischen Kommunikation an.
Wir eröffnen diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden Regelungen, welche nur für die Kommunikation mit dem LGB und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.
3. Regelungen zur formgebundenen, rechtsverbindlichen, elektronischen Kommunikation
Die formgebundene, rechtsverbindliche, elektronische Kommunikation mit dem LGB erfolgt über die „Virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS)“. Die VPS ist ein Internetdienst. Dieser erlaubt einer beliebigen Absenderin/einem beliebigen Absender elektronisch signierte Dokumente, die für ein System des LGB bestimmt sind, nachvollziehbar einzuliefern.
Für eine formgebundene, rechtsverbindliche, elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein.
Zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur benötigen Sie:
- Eine zugelassene Signaturkarte (lesen Sie hierzu die Informationen auf der Internetseite www.rlp-service.de über den Link „Virtuelle Poststelle“ in den „Technischen Vorgaben der VPS in Rheinland-Pfalz“ (PDF)
- Ein Kartenlesegerät
- Eine Signatursoftware
Sofern Sie nicht im Besitz einer Signatursoftware sind, können Sie unter www.seccommerce.de/de/produkte/webcontrust/secsigner/secsigner.html eine kostenlose Signatursoftware herunterladen.
Die von uns unterstützten Dateiformate und Signaturkomponenten finden Sie auf der Internetseite
www.rlp-service.de über den Link „Virtuelle Poststelle“ in den „Technischen Vorgaben der VPS in Rheinland-Pfalz“ (PDF).
Wichtig!!
Bitte prüfen Sie dort, ob wir die mit Ihrer Signatursoftware und Signaturkarte erstellte Datei verarbeiten können.
Die formgebundene, rechtsverbindliche, elektronische Kommunikation mit dem LGB kann auf zwei Wegen erfolgen:
3.1 Über das Portal www.rlp-service.de
Sie können die VPS über das Portal www.rlp-service.de nutzen. Dies setzt zunächst voraus, dass Sie sich in einem unkomplizierten Prozess beim rlp-service registrieren. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Freischaltlink. Nach der Aktivierung des Links können Sie die VPS für den oben beschriebenen rechtssicheren Kommunikationsweg nutzen.
Danach steht Ihnen ein webbasierter Zugriff auf die VPS zur Verfügung.
Mit der Nachrichtenerfassung innerhalb der „Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ können Sie über eine gesicherte Internetverbindung Nachrichten an das LGB übertragen und diesen Nachrichten signierte Dokumente beifügen.
Die Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die Übermittlung der rechtssicheren Post durch eine Quittung (dem sogenannten Laufzettel) bestätigt bekommen. Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei einer juristischen Auseinandersetzung von Nutzen sein.
Sofern Sie auch selbst von uns auf elektronischem Wege Dokumente erhalten wollen, ist es notwendig, dass Sie sich hiermit einverstanden erklaeren. Dazu bedarf es einer Zugangseröffnung Ihrerseits. Diese können Sie als registrierter Nutzer über ihr VPS-Benutzerprofil erklaeren
Sie können unter anderem festlegen, ob Sie elektronische Dokumente von allen Behörden oder nur von uns akzeptieren möchten. Des Weiteren können Sie bestimmen, auf welchem Weg Ihnen elektronische Dokumente übermittelt werden dürfen. Sie können wählen zwischen E-Mail (ggf. verschlüsselt) und Ihrem rlp-service-Postfach. Ferner können Sie festlegen, ob Behörden Ihnen Dokumente nur in bestimmten Formaten übersenden sollen oder aber, ob Sie alle Dokumentenformate zulassen möchten.
Mit dem Zugang eines elektronischen Dokuments können Ihnen rechtlich verbindlich Mitteilungen überstellt werden. Beispielsweise kann Ihnen eine Einreichung von Unterlagen aufgegeben werden, damit diese in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren berücksichtigt werden können. Eine Nichtbeachtung dieser Aufforderung kann sich dann rechtlich nachteilig auswirken. Sie sollten also im Falle der elektronischen Zugangseröffnung regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach oder Ihr rlp-service-Postfach auf neue Eingänge überprüfen.
Darüber hinaus sollten Sie in der Lage sein, die Signatur eines an Sie übermittelten qualifiziert signierten elektronischen Dokumentes verifizieren zu können.
Die Zugangseröffnung ist jederzeit widerruflich und kann von Ihnen im VPS-Benutzerprofil auch wieder deaktiviert werden.
Weitere und nähere Informationen werden Ihnen im Rahmen der Zugangseröffnung angezeigt.
3.2 Per E-Mail an die VPS
Wenn Sie sich nicht, wie in Kapitel 3.1 beschrieben, registrieren möchten, bieten wir Ihnen hiermit alternativ die Möglichkeit, rechtsverbindlich per E-Mail mit unserer Verwaltung zu kommunizieren. Dazu steht Ihnen derzeit ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Art des Nachrichtenversands nicht gesichert ist. Sofern Sie Wert auf eine vertrauliche Übermittlung legen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Nachrichten zu verschlüsseln. Hierzu wird ein öffentliches Verschlüsselungszertifikat der Poststelle zur Verschlüsselung Ihrer Dokumente unter www.rlp-service.de/RLPGateway/FVP/FV/middleware/DownloadFiles/RLP-Intermediaer.zip zur Verfügung gestellt.
Wichtig - Absenderangaben!
Vergessen Sie nicht, in Ihrer E-Mail Ihren vollständigen Namen und eine zustellfähige postalische Anschrift zu nennen. Dies ist für die weitere Bearbeitung Ihres Anliegens unabdingbar.
Empfehlung: Wählen Sie vorzugsweise für Ihre Nachrichtenübermittlung den unter der Ziffer 3.1 dargestellten Weg. Die Vorteile für Sie liegen in der automatisch gesicherten Übermittlung Ihrer Nachrichten sowie in der Zustellung eines Übermittlungsnachweises.
4. Nutzung von Dokumenten des LGB
Mit den unter 3.1 und 3.2 beschriebenen Kommunikationswegen können Sie auch die auf unserer Homepage veröffentlichten Dokumente, die wir Ihnen zum Download bereitgestellt haben, nach entsprechender Bearbeitung an uns übersenden.
5. Ansprechpartner
Haben Sie Fragen zu der elektronischen Kommunikation mit dem LGB, so steht Ihnen Herr Muth unter der Rufnummer 06131 9254-133 oder per E-Mail webmaster@lgb-rlp.de zur Verfügung.
6. Hinweise und rechtliche Besonderheiten
6.1 Betreiber der Virtuellen Poststelle
Landesbetrieb Daten- und Information (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Telefon : 06131 605-360
Telefax : 06131 55-360
E-Mail: HelpDesk@ldi.rlp.de
6.2 Rechtliche Besonderheiten
Nutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz
Die VPS wird durch den oben genannten Betreiber zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der VPS erfolgt auf Grundlage der „Nutzungsbedingungen der VPS“, die auf der Internetseite www.rlp-service.de zum Download bereit stehen.
Durch Nutzung der VPS erkennt die Nutzerin/der Nutzer die Bedingungen an.
Sicherheitshinweise
Eine rechtsgültige, qualifizierte, elektronische Signatur kann nur mit Hilfe einer der zugelassenen Signaturkarten erfolgen (siehe 3.). Nur dadurch kann die sichere Identitätsfeststellung der Absenderin/ des Absenders gewährleistet werden.
Die Absenderin/der Absender trägt dafür Sorge, dass weder die Karte noch die PIN zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur in den Besitz eines Dritten gelangen. Alle „elektronisch unterschriebenen“ Dokumente gelten als von der Kundin/dem Kunden übermittelt, für die/den das in der Signaturkarte ausgegebene, gültige Zertifikat ausgestellt ist. Eine dennoch erfolgte, missbräuchliche Verwendung durch einen Unbefugten gilt als von der Absenderin/vom Absender ausgeführt, wenn das Zertifikat zum Zeitpunkt der missbräuchlichen Nutzung gültig war. Für die Absenderin/den Absender gelten im Übrigen die mit dem Herausgeber der Signaturkarte geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen.
Gewährleistung/Haftung
Die Nutzung der VPS erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell auftretende Schäden an Ihrem Computersystem übernehmen wir keine Haftung. Das LGB übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System stets zur Verfügung steht.
Schadensersatzansprüche gegen das LGB sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Datenschutz
Absenderin/Absender und Betreiber sind verpflichtet, alle persönlichen Daten in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.