Bekanntgabe der Festsetzung der Datenkategorien für Daten, die nach dem 30.06.2020 übermittelt wurden – Neudaten
Gemäß § 17 Abs. 3 GeolDG setzt das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz als zuständige Behörde - die Datenkategorien der Daten fest, die nach dem 30.06.2020 an die zuständige Behörde – das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) – übermittelt wurden und gibt diese hier bekannt.
Die Festsetzung der Datenkategorien kann für einen Monat, ab der Bekanntgabe des Verwaltungsaktes, als verfügender Teil des Bescheides zur Kategorisierung der übermittelten Daten eingesehen werden.
Einsichtnahme in die Festsetzung der Datenkategorie Nachweisdaten der nach GeolDG angezeigten geologischen Untersuchungen und Bohrungen.
Anhand der Ihnen vorliegenden GUID können Sie Ihre Daten finden und den verfügenden Teil der festgesetzten Datenkategorie Ihrer angezeigten geologischen Untersuchung oder Bohrung einsehen.
Keine Daten gefunden |
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