Wasserwirtschaftliche und hydrogeologische Standorteinschätzung für Erdwärmesonden
Der Online-Dienst zur wasserwirtschaftlichen und hydrogeologischen Standorteinschätzung für Erdwärmesonden wurde im Auftrag der Ministerien für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) sowie für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) von den Landesämtern für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) sowie Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) erarbeitet. Mit dem „Merkblatt zur Nutzung von oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme in Rheinland-Pfalz“ ist er Bestandteil des „Leitfadens zur Nutzung von Geothermie in Rheinland-Pfalz“. Die Anwendung liefert für die Genehmigungsbehörden, Planer und Bauherren Hinweise zur Genehmigungsfähigkeit, zur Beteiligung von Fachbehörden sowie gegebenenfalls zu standortspezifischen Auflagen. Darüber hinaus werden ergänzende Angaben zum Baugrundrisiko sowie zu geologischen und hydrogeologischen Fachthemen gegeben.
Der Online-Dienst ist eine interaktive Kartenanwendung. Durch Klicken auf den jeweiligen Standort öffnet sich ein Dialogfenster mit der wasserwirtschaftlichen und hydrogeologischen Einschätzung sowie ergänzenden Hinweisen.
Die Farbdarstellung der Kartenanwendung gibt Hinweise zu der Erlaubnisfähigkeit sowie der Beteiligung von Fachbehörden aus wasserwirtschaftlicher und hydrogeologischer Sicht:
Rot: Der Standort befindet sich in einem wasserwirtschaftlich besonders sensiblen Gebiet. Aus hydrogeologischer und wasserwirtschaftlicher Sicht ist die Durchführung des Vorhabens nicht möglich. Eine Beteiligung der Fachbehörden LfU und LGB entfällt.
Orange: Der Standort befindet sich in einem Prüfgebiet. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist erforderlich. Die Standortverhältnisse sind aus wasserwirtschaftlicher und hydrogeologischer Sicht im Zuge einer Einzelfallprüfung zu bewerten. Eine Beteiligung der Fachbehörden SGD, LfU und/oder LGB im Antragsverfahren ist erforderlich.
Grün: An dem Standort bestehen aus wasserwirtschaftlicher und hydrogeologischer Sicht bei Einhalten der Mindestanforderungen und gegebenenfalls standortspezifischer Auflagen keine Bedenken. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist notwendig. Die Beteiligung von LfU und LGB entfällt.