Online-Karte Cross Compliance Bodenerosion
Einstufung der landwirtschaftlichen Nutzfläche nach dem Grad ihrer Erosionsgefährdung durch Wasser gemäß der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung in Rheinland-Pfalz
wird seit 2023 ersetzt durch
Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Verordnung – GAPKondV)
Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union (EU), auf die sich die EU-Gesetzgeber im Juni 2021 verständigt haben, werden die bisher in der „Cross-Compliance“ geltenden Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und die Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards) neu geregelt. Zusätzlich wird das bisherige „Greening“ in die „Cross-Compliance“ integriert. Die insoweit erweiterte „Cross-Compliance“ wird unter dem Begriff „Konditionalität“ geführt. Die Konditionalität bildet die Basis für die darauf aufbauenden Öko-Regelungen und die flächen- und tierbezogenen Maßnahmen der Zweiten Säule der Agrarförderung.
Die Mitgliedstaaten müssen jeweils einen Strategieplan erstellen, der unter anderem aufbauend auf der Analyse des landwirtschaftlichen Sektors und unter Berücksichtigung von zu erreichenden Umweltzielen die vom Mitgliedstaat beabsichtigten Maßnahmen enthält. Bestimmte Entscheidungen sind in Deutschland auf Bundesebene vom Gesetz- bzw. Verordnungsgeber zu treffen. Diese Entscheidungen werden Bestandteil des GAP-Strategieplans Deutschlands, der zum 1. Januar 2022 der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorzulegen ist. Daher müssen sie rechtzeitig vorher getroffen werden. Mit dem GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG) vom 16. Juli 2021 hat der Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen zur nationalen Durchführung der Konditionalität getroffen.
GEOBOX-Viewer des MWVLW (Externer-Link)