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Bekanntgabe des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz

Bekanntgabe des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) über das Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung nach § 7 Abs 2 UVPG

Die Firma Neptune Energy Deutschland GmbH, Siemensstraße 18, 67346 Speyer beabsichtigt für die bedarfsorientierte Verbrennung von TKW-Pendelgasen eine Hochtemperatur-Bodenfackel auf dem Clusterplatz 1 im Betrieb „Römerberg“ zu errichten und zu betreiben.

Zur Feststellung, ob für das geplante immissionsschutzrechtlich genehmigungsbe-dürftige Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, war vom Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz als zuständige Genehmi¬gungsbehörde eine Vorprüfung nach den Vorschriften des UVPG durchzuführen.

Am 24.10.2025, vervollständigt am 27.05.2026 legte die Firma Neptune Energy Deutschland GmbH einen Antrag auf Durchführung einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung für die geplanten Hochtemperatur-Bodenfackel vor. Das Vorhaben ist unter Nr. 8.1.3 der Anlage 1 zum UVPG zu subsumieren. 

Die Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass durch den Betrieb der geplanten Hochtemperatur-Bodenfackel keine schwerwiegenden und komplexen Umweltauswirkungen aufgrund der örtlichen Begebenheiten zu besorgen sind. Durch die Umsetzung des geplanten Vorhabens sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die in Anlage 3 Nr. 2.3 des UVPG genannten Kriterien und insbesondere die Schutzgüter zu erwarten.

Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht.

Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

 

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