Bekanntmachung
gem. § 19 Abs. 2 des Bundesberggesetzes
über den Antrag auf Aufhebung der Bewilligung „Rülzheim I“
für den Bodenschatz Kohlenwasserstoffe nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen
Landesamt für Geologie und Bergbau Mainz, den 14.03.2025
Emy-Roeder-Straße 5
55129 Mainz
Die Firma BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG, Vahrenwalder Str. 238 in 30179 Hannover, hat als Bewilligungsinhaberin den Antrag auf Aufhebung der Bewilligung „Rülzheim I“ für den Bodenschatz Kohlenwasserstoffe nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen gestellt.
Mit Bescheid vom 20. Dezember 2024 wurde die Bewilligung dem Antrag entsprechend voll-ständig aufgehoben.
Mit dieser Bekanntgabe der Aufhebung im amtlichen Veröffentlichungsblatt der zuständigen Behörde erlischt die Bewilligung in dem Umfang, in dem sie aufgehoben wurde.
Mit freundlichem Glückauf
Im Auftrag
gez.
Oliver Goldmann