Bekanntgabe des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) über das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung nach § 9 UVPG
Die Firma Nikolaus Theis Nachf. Böger GmbH betreibt den Tagebau „Frühberg 3“ in der Gemeinde Bollenbach und beabsichtigt die Erweiterung des Tagebaus um 20.000 m². Hierfür müssen 14.000 m² Wald gerodet und einer anderen Nutzungsart zugeführt werden.
Zur Feststellung, ob für die geplante Waldumwandlung die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, war vom Landesamt für Geologie und Bergbau als zuständige Genehmigungsbehörde eine Vorprüfung nach den Vorschriften des UVPG durchzuführen.
Am 20. August 2025 legte die Firma Nikolaus Theis Nachf. Böger GmbH im Wege ihres neuen Hauptbetriebsplans Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen UVP-Vorprüfung für die geplante Waldumwandlung vor.
Gemäß Nr. 17.2.3 der Anlage 1 des UVPG bedarf das beantragte Vorhaben aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet „Hochwald-Idarwald mit Randgebieten“ einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls.
Die Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass die Umweltauswirkungen der geplanten Waldumwandlung in seiner Größe, Ausdehnung und Wirkintensität nicht als erheblich zu bewerten sind. Durch die Umsetzung des geplanten Vorhabens sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die in Anlage 3 des UVPG genannten Kriterien und insbesondere die Schutzgüter zu erwarten.
Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht nicht.
Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.