LGB lässt Ergänzung des Rahmenbetriebsplans „Kirchweiler 3“ zum Abbau am „Scharteberg“ zu

Das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) hat den Antrag auf Ergänzung des Rahmenbetriebsplans für den Tagebau „Kirchweiler 3“ zugelassen.

 
Gegenstand des Verfahrens war die Einbeziehung eines bislang aufgrund einer Nebenbestimmung vom Abbau ausgeschlossenen Bereichs des ehemaligen Landschaftsschutzgebietes „Scharteberg“. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Oktober 2024 wurde die 1999 getroffene Ausschlussregelung für diesen Bereich für rechtswidrig erklärt.

 
Im Rahmen des aktuellen Verfahrens wurden die naturschutzfachlichen Grundlagen umfassend aktualisiert, erneut bewertet und Beteiligte erneut angehört. Die vorgetragenen Einwendungen wurden sorgfältig geprüft. Sie stehen dem Vorhaben aber nicht entgegen, denn die betroffenen Flächen waren bereits Bestandteil der ursprünglichen Zulassung. Sie wurden seinerzeit lediglich aufgrund der inzwischen gerichtlich beanstandeten Nebenbestimmung vom Abbau ausgenommen. Die bereits seit 1999 zugelassene Rahmenbetriebsplanfläche wird nicht erweitert.

 
LGB-Direktor Andreas Tschauder erklärt: „Wir haben die Sach- und Rechtslage unter Einbindung aller relevanten Stellen geprüft. Dazu gehören natürlich auch die Kreisverwaltung Vulkaneifel und die SGD Nord. Die Prüfung wurde auf Grundlage der geltenden Rechtslage abgeschlossen und führt nun zu einer Anpassung des seit Jahrzehnten zugelassenen Rahmenbetriebsplans an die aktuelle Rechtslage. Damit kann unter Berücksichtigung aktueller naturschutzfachlicher Erkenntnisse und der jüngsten gerichtlichen Entscheidungen der Abbau innerhalb des bereits 1999 zugelassenen Rahmenbetriebsplans fortgeführt werden.

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