Transparenzgesetz
Das Landesamt stellt auf seiner Homepage relevante Informationen nach dem Landestransparenzgesetz zur Verfügung. Es gewährleistet somit den Anspruch auf Informationszugang gem. § 8 Abs. 5 LTranspG.
Das neue Landestransparenzgesetz ist Anspruchsgrundlage für die kostenlose Information von Bürgerinnen und Bürgern. Dabei stellt der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit gemäß § 19 LTranspG sicher, dass die gesetzlichen Grundlagen auch eingehalten werden. Der Landesbeauftragte kann angerufen werden, wenn jemand das Recht auf freien Informationszugang verletzt sieht.
Transparenz-Plattform
Herzstück des neuen Gesetzes ist die Transparenz-Plattform. Sie ermöglicht einen einfachen Zugriff auf Daten und Informationen der Verwaltung. Seit dem 1. Januar 2016 stehen Ministerratsbeschlüsse, Berichte und Mitteilungen an den Landtag, in öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse sowie Geodaten zur Verfügung.