Schutzwürdige und schutzbedürftige Böden in Rheinland-Pfalz
Um auch künftigen Generationen eine lebenswerte Umwelt zu sichern, muss ein schonender und nachhaltiger Umgang mit dem Schutzgut Boden erreicht werden. Im Spannungsfeld zwischen Nutzungsanspruch und Schutzbedürftigkeit ist die begrenzte und nicht vermehrbare Ressource Boden demzufolge so einzusetzen, dass sie ihre Funktionen möglichst uneingeschränkt und ungefährdet erfüllen kann.
Genau an dieser Stelle kommt den Trägern und Vorhabensführern von Planungs- und Zulassungsverfahren eine entscheidende und verantwortungsvolle Rolle zu. Damit die Belange des Bodenschutzes eine angemessene Berücksichtigung in den Verfahren erhalten, ist die Kenntnis der Ist-Situation unabdingbar. Ein wichtiges Instrument zur Ermittlung des aktuellen Bodenzustandes ist daher die Bodenfunktionsbewertung.
Mit Unterstützung des Ministeriums für Umwelt und Forsten RLP (MUF) in Kooperation mit dem Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) hat das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) die Aufgabe übernommen, den Trägern von Planungs- und Zulassungsverfahren einen praxistauglichen Leitfaden für eine einheitliche funktionale Bodenbewertung in die Hand zu geben. Ergebnis dieser Arbeiten ist der Leitfaden "Schutzwürdige und schutzbedürftige Böden in Rheinland-Pfalz".
Die im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG, 1999) genannten Bodenfunktionen lassen sich in folgende Teilfunktionen untergliedern.
| Bodenfunktion sowie deren Beeinträchtigung (vgl. §2 BBodSchG) | Bewertbare Bodenteilfunktion sowie deren Beeinträchtigung | |
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Lebensraumfunktion | Grundlage und Raum für Mensch, Tier und Pflanze |
| Regelfunktion im Wasser- und Stoffhaushalt | Wasser- und Nährstoffhaushalt, Filter und Puffer für leicht lösliche Stoffe, anorganische Stoffe und Säuren | |
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Kulturgeschichtliche Bedeutung | Kulturgeschichtliche Bedeutung von Böden Seltenheit Naturgeschichtliche Bedeutung, naturnahe Böden |
| Naturgeschichtiche Bedeutung | ||
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Bodenerosion durch Wasser | Aktuelle und potenzielle Bodenerosionsgefährdung durch Wasser |
Um den Grad der Schutzwürdigkeit bzw. Schutzbedürftigkeit zu erfassen, wird auf einfache, möglichst eindeutige und leicht handhabbare Kriterien zur Bewertung der (Teil-) Funktionen zurückgegriffen. Das Landesamt für Geologie und Bergbau beschäftigt sich in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) unter anderem mit der Entwicklung, Anpassung und Vereinheitlichung der bodenkundlichen Methoden und Bewertungsverfahren.
Die Datenbasis hierfür liefert das Fachinformationssystem Boden (FISBO), in dem Daten verschiedener Maßstabsebenen verwaltet und ausgewertet werden. Die dieser Anwendung zugrunde liegenden Daten entstammen der Konzeptbodenkarte 1 : 50.000 (KBK 50) von Rheinland-Pfalz. Diese KBK 50 fasst derzeit noch sehr heterogene bodenkundliche Kartierungen (BK 25 bis BÜK 200) zusammen. Für landesweite Übersichten im kleinmaßstäbigen Bereich sind diese Daten trotz ihrer Inhomogenität jedoch nutzbar. Die Erstellung einer landesweit einheitlichen BK 50 ist in Bearbeitung
Mit den Bodenflächendaten 1 : 200.000 (BFD200) steht seit 2009 eine landesweit einheitliche Datenbasis zur Verfügung. Die Auswertungen und Karten zu nachfolgend genannten Themen sind seitdem in der Mapserveranwendung BFD200 zu finden:
- Ertragspotenzial
- Standorttypisierung für die Biotopentwicklung
- Wasserrückhaltevermögen (nFK, FK)
- Nitratrückhaltevermögen
Ansprechpartner
Geologiedirektor
Spies, Dr. Ernst-Dieter
06131 / 9254 - 283
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