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Geothermie  >  Tiefe Geothermie  >  Projektstandort Rülzheim

Steckbrief: Projektstandort Rülzheim

Daten

Weitere Informationen folgen in Kürze

Lage

nordwestlich des Ortes Rülzheim

Projektstandort Rülzheim

Stand der Genehmigungsverfahren

Feldesinhaber
(Betreiber)
Art der
Berechtigung
Betriebsplan-
verfahren
Zulassungs-
antrag vom
Zulassung
am
HotRock Holding GmbHErlaubnisHBP02.04.0918.08.09
SBP Bohrplatz13.08.0902.11.09
SBP Bohrung GT130.10.0910.08.10
SBP explorationsseis-
mischen Messungen
03.09.1029.11.10

 

Inhalt der Zulassungen

Hauptbetriebsplan

Inhalt der Antrages

Die HotRock Erdwärmekraftwerke Rülzheim GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 01.04.2009 die Zulassung eines Hauptbetriebsplanes beantragt. Gegenstand des Hauptbetriebsplans ist die Erkundung und Erschließung des Bodenschatzes Erdwärme mit Hilfe zunächst einer Bohrung im Erlaubnisfeld Rülzheim. Bei Fündigkeit ist beabsichtigt, ein Erdwärmekraftwerk zur Erzeugung von Strom und Fernwärme zu errichten. Zur Nutzung der Erdwärme soll hierbei über eine Förderbohrung das etwa 150°C heiße Thermalwasser gewonnen und nach Entzug der Wärme in Wärmetauschern mit ca. 70°C wieder über eine Injektionsbohrung in die Lagerstätte verpresst werden.
Im Falle zu geringer Förder- und Injektionsraten ist eine weitere Bohrung beabsichtigt, womit das System dann von einem Dubletten- auf ein Triplettensystem umgestellt werden würde. Bei nicht ausreichender Fündigkeit sollen die Bohrungen entsprechend vertieft werden.

Inhalt der bergrechtlichen Zulassung

Der Antrag auf Zulassung wurde mit Bescheid vom 19.08.2009 vom LGB befristet zugelassen. Es wurden mit der Zulassung Auflagen festgelegt:

  • Es wurde eine Sicherheitsleistung für die Verfüllung der Bohrung und Wiedernutzbarmachung der Erdoberfläche in Form einer Bankbürgschaft verlangt.
  • Es wurde eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 20 Mio. € für den einzelnen Schadensfall und 40 Mio. € als Gesamtdeckung gefordert.
  • Vor Stimulationsarbeiten ist ein seismische Monitoring zwingend zu installieren.
  • Die festgelegten Immissionswerte insbesondere von Lärm und Erschütterungen entsprechen dem Stand der Technik.
  • In Bezug auf den Naturschutz wurde eine insektenschonende Beleuchtung aufgegeben.
  • Für die Erstellung des Bohrplatzes und der Durchführung der Bohrung werden Sonderbetriebspläne vorgelegt.


Vorliegende Gutachten

Es wurde ein Fachbeitrag Naturschutz erstellt.
Hierin werden der Aufbau des Bohrplatzes, die Inbetriebnahme der Bohranlage sowie das Testprogramm behandelt. Der Bau und der Betrieb der Geothermieanlage bleibt zunächst unberührt und späteren Verfahren vorbehalten.
Es wird der Eingriff  und die Auswirkung sowie Kompensation auf den Landschaftsraum und die Schutzgebiete, den Boden, das Wasser, Arten und Biotope sowie Menschen beschrieben und entsprechende  Kompensationsmaßnahmen vorgeschlagen.

Sonderbetriebsplan zur Errichtung des Bohrplatzes

Inhalt des Antrages

Die HotRock Erdwärmekraftwerke Rülzheim GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 13.08.2009 beantragt, im Erlaubnisfeld Rülzheim in der Gemarkung Rülzheim auf dem Flurstück-Nr. 3408 einen Bohrplatz zu errichten.
Der Standort liegt außerhalb von Schutzgebieten.
Nach Fertigstellung der Bohrung wird der für den weiteren Betrieb nicht mehr benötigte Teil des Bohrplatzes zurückgebaut; auf dem restlichen Teil wird das Geothermiekraftwerk errichtet.
Der Bohrplatzbereich um den Bohrkeller wird versiegelt, um bei nicht auszuschließendem Austritt von wassergefährdenden Stoffen eine Kontamination des Bodens und Grundwassers zu verhindern. Verschmutztes Wasser aus dem Bereich der versiegelten Fläche wird in Gruben gesammelt und entsprechend der Schadensklasse entsorgt.
Nicht belastetes Oberflächenwasser aus dem unbefestigtem Bohrplatzbereich wird über ein Rigolensystem, versickert.
Das Abwasser (z.B. Sanitärcontainer) wird in einem Becken gesammelt, regelmäßig abgepumpt und über das Klärwerk Rülzheim entsorgt.
Zum Schutze des Grundwassers wird das Bohrloch verrohrt. Details werden in dem Sonderbetriebsplan zur Durchführung der Bohrung geregelt. Bei Nichtfündigkeit wird der Bohrplatz zurückgebaut, hierfür wird eine Sicherheit über 200.000 € beim LGB hinterlegt. Die Durchführung des Rückbaus wird ggf. in einem Abschlussbetriebsplan geregelt.
Zur Trink- und Löschwasserversorgung werden in dazu noch niederzubringenden Brunnen verwendet.
Die Versorgung mit Energie erfolgt für die Bohrphase mittels mobiler Kompressoren und Generatoren.

Inhalt der bergrechtlichen Zulassung

Der oben beschriebene Antrag wurde mit Bescheid vom 02.11.2009 des LGB zugelassen. Es wurden mit der Zulassung Auflagen festgelegt:

  • Bei Nichtfündigkeit oder Aufgabe der Bohrung muss diese zurückgebaut werden.
  • Die im Hauptbetriebsplan geforderte Sicherheitsleistung gilt auch für diesen SBP.
  • Die vom TÜV empfohlene Beaufsichtigung der Errichtung des Bohrklein- und Schlammbeckens und die entsprechende Abnahme durch einen Sachverständigen wird gefordert.


Vorliegende Gutachten

Es wurde am 10.07.2009 vom Ingenieurbüro Roth & Partner eine Baugrunderkundung mit Vorgaben für die Gründung erstellt. Hierin wird die Tragfähigkeit des Bodens, die geologische Situation, die Grundwassersituation und die Versickerung beschrieben.

Von der SKZ - TeConA GmbH wurde eine Prüfung der mechanischen Eigenschaften einer flexiblen Polypropylen Dichtungsbahn  mit Bericht vom 27.07.2009 vorgenommen. Verwendung soll die 1,5 mm dicke Folie in einem Bohrklein- und Schlammbecken zur Zwischenlagerung von Thermalwasser finden.
Vom TÜV wurde am 22.12.2009 ein Gutachten zum Bohrklein- und Schlammbecken angefertigt. Eine Begleitung des Baus des Beckens durch einen Sachverständigen wird empfohlen (siehe Inhalt der bergrechtlichen Zulassung).

Sonderbetriebsplan zur Durchführung der Bohrung

Inhalt des Antrages

Die HotRock Erdwärmekraftwerke Rülzheim GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 02.11.2009 beantragt, im Erlaubnisfeld Rülzheim eine Bohrung abzuteufen.
Die Bohrung soll eine Tiefe von 3.634 m erreichen. In 700 m soll eine Ablenkung von weniger als 30° erfolgen. Nach dem Erschließungskonzept wird eine Teufe von bis zu 3900 m erreicht werden.
Es werden eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen beschrieben. Zur Verhinderung von Blow-Outs (Ausbrüche von Wasser, Öl oder Gas aus dem Bohrloch) werden Preventer eingesetzt.
Die Bohrung wird mit mehreren Rohrtouren ausgebaut, die teilweise redundant die Grundwasserhorizonte gegeneinander und gegen das Bohrloch absperren sollen.
Das einzementierte 30"-Standrohr in einer Teufe von 0 - 43 m schützt das oberflächennahe Grundwasser. Im Schutze des Standrohres soll die 20" Ankerrohrtour in dem Bereich 0 - 500 m - der Süßwasser führende Sedimentschichten -  eingebaut und zementiert werden. Im Schutze dieser beiden Rohrtouren soll weiter gebohrt werden. Die 13 3/8"-Zwischenrohrtour wird in einer Teufe von ca. 500 - 1550 m eingebaut und zementiert. Die 9 5/8-Förderrohrtour wird von einer Teufe von ca. 0 - 2900 m eingebaut. Ab ca. 2900 - 4100 m Teufe wird der 7" Liner in der Förderrohrtour abgehängt. Mit der großen Anzahl der Rohre mit Zementierung soll eine große Sicherheit vor Leckagen und Verunreinigung von Trink- und Süßwasserführenden Schichten erreicht werden.
Die Bohranlage selbst wird über Dieselgeneratoren mit elektrischer Energie versorgt. Die Energieversorgung erfolgt im Übrigen aus dem öffentlichem Netz.

Inhalt der bergrechtlichen Zulassung

Der oben beschriebene Antrag wurde am 10.08.2010 befristet vom LGB zugelassen. Es wurden mit der Zulassung Auflagen festgelegt:

  • Die im Hauptbetriebsplan geforderte Sicherheitsleistung wird auch für diesen SBP verwendet.
  • Vor Inbetriebnahme der Bohranlage wird diese durch einen Sachverständigen geprüft.
  • Zur Gewährleistung der Sicherheit und des Umweltschutzes werden mannigfaltige Sicherheitsvorkehrungen getroffen.
  • Die Lärmschutzmassnahmen müssen sich zur Minimierung von Lärmbelästigung der Anwohner nach der TA-Lärm richten, obwohl diese für die Bohranlage im Sinne einer Baustelle nicht zu beachten ist.
  • Zur Minimierung der Risiken und der Sicherstellung der Beweisführung bei seismischen Aktivitäten muss eine gutachterliche Begleitung sowie die Erstellung eines Schwingungsmessnetzes erfolgen.
  • Mindestens zwei Wochen vor Durchführung weitergehender Fördertests ist eine gutachterliche Stellungnahme zum Ausschluss gemeinschädlicher Auswirkungen zu erstellen.