Die Kooperation EfA Bergbau

In der Kooperation EfA Bergbau haben sich die Bergbehörden von 14 teilnehmenden Bundesländern zusammengeschlossen, um den Bergbau betreffende Verwaltungsleistungen für Unternehmen und Bürger und Bürgerinnen digital verfügbar zu machen und diese auch medienbruchfrei digital in den Bergbehörden zu bearbeiten. Dazu wird derzeit die Antragsplattform BergPass® und das Programm BIS®, ein Fachverfahren mit integrierter Datenbank zur digitalen Weiterbearbeitung der eingehenden Anträge bei den Bergbehörden, aufgebaut. Sukzessive werden in den kommenden Jahren die verschiedenen Antragsarten implementiert.

Die grundlegenden Ziele sind:

  • Eine Plattform für alle Anträge im Bereich Bergbau
  • Digitalisierte Anträge nach Bundesberggesetz (BBergG)
  • Länderübergreifende standardisierte Anträge
  • Übersichtliche, effektive Antragstellung für NutzerInnen von BergPass
  • Effektive und zügige Antragsbearbeitung im BIS
  • Einfache Kommunikation über BergPass mit der Bergbehörde

Besuchen Sie BergPass® und informieren Sie sich, welche Anträge in Rheinland-Pfalz derzeit verfügbar sind.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG)

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) im Jahre 2017 verpflichteten sich Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Für den Bereich Bergbau im Themenfeld Umwelt wurden 41 umzusetzende Leika-Leistungen definiert, die zum großen Teil äußerst komplexe Antragsdaten und –prozesse sowohl für den Antragsteller als auch der jeweiligen Bergbehörde beinhalten.

In einer gemeinsamen Vereinbarung schlossen sich daraufhin die Bergbehörden von 14 Bundesländer zusammen, um unter der Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) das bereits bestehende Antragssystem Bergpass© vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie aus Niedersachsen und die Bergbau-Fachdatenbank BIS des Sächsischen Oberbergamtes zusammenzuführen und weiterzuentwickeln. Dadurch wird sichergestellt, dass die umgesetzten Leistungen nicht nur online als Anträge gestellt werden, sondern auch medienbruchfrei in den Bergbehörden digital weiterbearbeitet werden können.

Mit der Finanzierung aus Konjunkturmitteln des BUNDES für das Antragsverfahren Bergpass und aus Mitteln der FITKO zur Referenzimplementierung des Fachverfahrens BIS hat das Umsetzungsprojekt bis Ende 2023 vierzehn als Wesenskern definierten Leistungen des BBergG umsetzen können. Die Umsetzung weiterer Leistungen erfolgt seitdem unter der Kooperation EfA Bergbau.

 

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