Referat Genehmigungen

Das Fachreferat ist für die Durchführung der Genehmigungsverfahren zuständig.

Für die Ausführung bergbaulicher Tätigkeiten sieht das Bergrecht spezifische Betriebspläne vor, die vom Unternehmer aufgestellt und bei der Bergbehörde zur Prüfung und Zulassung vorgelegt werden.

Der Betriebsplan beschreibt die notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Betrieb sowie den Schutz der Umwelt und weiteren Schutzgütern.

Ein Grundprinzip des Bergrechts sind mehrstufige Genehmigungsverfahren, die vor allem den dynamischen Charakter des Bergbaus berücksichtigen. Zur Führung eines Betriebes ist die Zulassung eines Hauptbetriebsplanes erforderlich. Für die grobe Langzeitplanung sollen Rahmenbetriebspläne aufgestellt werden. Für konkret abzugrenzende Maßnahmen stehen Sonderbetriebspläne zur Verfügung. Soweit es einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, sind obligartorische Rahmenbetriebspläne aufzustellen.

Im Zulassungsverfahren werden die in ihrer Zuständigkeit betroffenen Behörden (Umwelt-, Raumplanungsbehörden) sowie die Gemeinden als Planungsträger beteiligt. Seitens des LGB wird der Betriebsplan auf das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen geprüft. Soweit erforderlich werden Auflagen in die Zulassung aufgenommen. Diese Auflagen konkretisieren bzw. begrenzen spezifische Tätigkeiten, um beispielsweise Auswirkungen auf Menschen (Lärm, Staub, Erschütterungen) oder die Umwelt (Wasserhaushalt) auf das gesetzlich zulässige Maß zu begrenzen.

Darüber hinaus sind oft weitere Genehmigungen für den Bergbaubetrieb erforderlich, die ebenfalls durch das Referat Genehmigungen bearbeitet werden. Hierzu gehören wasserrechtliche Erlaubnisse für die Benutzung von Gewässern, Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz, etc.

Referatsleitung
  • Farack, Moritz

  • +49 6131 9254 254
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