
Abteilung Bergbau
Die Abteilung Bergbau des LGB ist die Bergbehörde für das Land Rheinland-Pfalz. Für Betriebe die in Rheinland-Pfalz unter Bergaufsicht stehen, ist sie die zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde. Die Hauptaufgaben sind die Durchführung von bergrechtlichen Zulassungsverfahren, sowie die Sicherstellung der Einhaltung von Vorschriften und Auflagen, insbesondere zum Arbeitsschutz und Umweltschutz.
Neben dem Vollzug des Bundesberggesetzes ergeben sich zahlreiche weitere Zuständigkeiten und Aufgaben. So ist die Abteilung Bergbau in den ihr zugeordneten Betriebsstätten Sonderpolizeibehörde für Ermittlungen, Sonderordnungsbehörde bei Verdacht auf Ordnungswidrigkeiten, Sprengstoffbehörde für den sicheren Umgang mit Sprengmitteln, Fachbehörde für Auskünfte zu aktuellem und historischem Bergbau und diverse weitere Aufgaben u.a. im Umweltrecht, Störfallrecht, Immissionsschutzrecht.
Die meisten unter das Bergrecht fallenden Rohstoffe wie Basaltlava, Ton und Quarzsand werden in Rheinland-Pfalz in Tagebauen gewonnen. Dolomit und Gips werden dagegen untertägig abgebaut. Darüber hinaus werden in Rheinland-Pfalz Kohlenwasserstoffe und Erdwärme mit Hilfe von Tiefbohrungen gewonnen.
Nachrichten aus der Abteilung Bergbau
Referate
Grundsatzangelegenheiten
Das Referat 3.1 ist ein Querschnittsreferat mit vielfältigen Aufgaben: Markscheidewesen, Berechtsamswesen, Altbergbau und Digitalisierung.
Genehmigungen
Das Referat erteilt Betriebsplanzulassungen und Genehmigungen für Aufsuchung, Gewinnung, Aufbereitung von Rohstoffen.
Bergaufsicht
Das Referat 3.3 ist zuständig für die Überwachung der Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben.