Erweiterung des Feldspattagebaus „Albersweiler“ der Basalt-Actien-Gesellschaft (BAG), Südwestdeutsche Hartsteinwerke (SHW)

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erweiterung des Feldspattagebaus „Albersweiler“ der Basalt-Actien-Gesellschaft (BAG), Südwestdeutsche Hartsteinwerke (SHW) gem. §§ 52 Abs. 2a, 57 a Bundesberggesetz (BBergG) auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Albersweiler in den Gemarkungen Queichhambach und Albersweiler in der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels im Landkreis Kusel.
1. Bergbauliches Vorhaben
Die SHW, Kirn, plant die Erweiterung des Feldspattagebaus „Albersweiler“, da die Feldspatvorräte nahezu erschöpft sind. Der bereits genehmigte Tagebau sowie die sich nordwestlich anschließende Erweiterungsfläche liegen nach dem Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz in einem Vorranggebiet für Rohstoffsicherung. Die Erweiterungsfläche liegt westlich des genehmigten Tagebaus. Die bereits genehmigte Abbaufläche besitzt eine Größe von 15,4 ha. Die geplante Erweiterungsfläche umfasst insgesamt eine Fläche von 2,3 ha.
2. Rechtsgrundlage
Das prozedurale Verfahren ist als bergrechtliches Planfeststellungsverfahren nach §§ 52 Abs. 2a, 57a, 57c in Verbindung mit § 1 UVP-V-Bergbau ausgestaltet.
3. Verfahrensstand
Die SHW beantragte mit Schreiben vom 09.02.2009 beim LGB im Rahmen der Erweiterung des Feldspattagebaus „Albersweiler“ die Zulassung eines obligatorischen Rahmenbetriebsplanes gem. §52 Abs. 2a BBergG. Die anerkannten Vereine und die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.03.2009 beteiligt. Die Planunterlagen wurden nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels und beim LGB in der Zeit vom 20.04.2009 bis 19.05.2009 ausgelegt. Die eingegangenen Einwendungen und Anregungen machten eine Ergänzung der vorgelegten Planunterlagen im Hinblick auf den Artenschutz und die Wasserwirtschaft erforderlich. Die Ergänzungen wurden den anerkannten Vereinen und den Trägern öffentlicher Belange mit Schreiben vom 13.07.2010 zugestellt mit der Bitte sich dazu zu äußern. Nach ortsüblicher Bekanntmachung wurde ein Erörterungstermin am 10.11.2010 durchgeführt.
4. Verfahrensfortgang
Ein Planfeststellungsbeschluss ist im Frühjahr 2012 zu Gunsten der Unternehmerin unter Nebenstimmungen ergangen.
Projektstatus
abgeschlossen
Ansprechpartner
Ziesner, Dr. Michael
- +49 6131 9254 259